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Kunde ärgert sich über Kantonalbank

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Autor: Nicole JegerLehner

Vor Kurzem hat die Freiburger Kantonalbank ihren Kundinnen und Kunden, deren Vermögen sie verwaltet, eine «informative Notiz zu Kommissionen und Retrozessionen» geschickt. Die meisten mögen das Blatt kurz überflogen haben, viele haben es wohl aufs Altpapier gelegt. Gerhard Schneider hat die Informationen sehr genau gelesen – und dann dem Bankdirektor einen Brief geschrieben.

Bundesgerichtsentscheid

Das Bundesgericht hat im März 2006 entschieden, dass Vermögensverwalter, welche Retrozessionen (siehe Kasten) erhalten, diese dem Kunden offenlegen und ihm abliefern müssen. Zuvor haben Banken und andere Vermögensberater die Retrozessionen für sich behalten.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat die Schweizerische Bankiervereinigung ihre Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge geändert – und die Freiburger Kantonalbank passte nun ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Kantonalbank «begrüsst die verstärkte Transparenz auf dem Gebiet der Kommissionen und Retrozessionen», schrieb die Bank ihren Kunden. Und dann folgt der Satz, der Gerhard Schneider nicht gefällt: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe künftig, «der Kunde willigt ein, dass diese geldwerten Leistungen der Bank als Entgelt gehören».

«Ist ungewöhnlich»

Gerhard Schneider sitzt für die Sozialdemokraten im Stadtfreiburger Generalrat und ist Professor für nachhaltige Unternehmensführung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Kantons Waadt. Er wehrt sich gegen den neuen Artikel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Die Verzichtserklärung muss explizit geschehen», sagt Gerhard Schneider: «Die Bank sollte ihre Kundschaft darauf hinweisen, dass der Verzicht auf Retrozessionen ungewöhnlich, da im Obligationenrecht nicht vorgesehen, ist.» Die Bank umgehe mit ihrem Vorgehen den Geist des Urteilsspruchs der höchsten Richter in Lausanne.

Zudem müsse die Bank laut Bundesgericht die Kundinnen und Kunden darüber informieren, wie viel Retrozessionen sie aus deren Vermögensverwaltung einbezogen habe. Mit der Verzichtserklärung der Kundschaft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen trete die Kantonalbank darauf nicht ein, findet Schneider.

Retrozessionen seien keine Entschädigungen der Kunden an die Vermögensverwalter, sagt Schneider: «Der Kunde bezahlt die Bank für die Verwaltung seines Vermögens. Die Retrozessionen erhält sie zusätzlich aus dem Geschäft mit dem Vermögen.»

Interessenskonflikte

Das Bundesgericht hat die Offenlegung der Retrozessionen gefordert, da es Interessenskonflikte ausmachte: Ein Vermögensberater kann seinen Kunden nicht objektiv beraten, wenn er gleichzeitig aus der Vermögensverwaltung Retrozessionen gewinnt. Er wird sich unter Umständen nicht für die Finanzanlage entscheiden, welche dem Kunden die grössten Vorteile bringt, sondern für jene, welche sich mit der höchsten Retrozession auszahlt.

«Keine Retrozessionen»

Dies sieht auch Jérôme Macherel so. Der stellvertretende Direktor und Verantwortlicher der Compliance- und Rechtsabteilung bei der Freiburger Kantonalbank versteht jedoch den Ärger von Gerhard Schneider nicht ganz. «Wir kassieren seit Jahren keine Retrozessionen mehr – eben gerade, weil dies zu Interessenskonflikten führen kann.» Und weil die Kantonalbank ausschliesslich im Interesse ihrer Kunden handeln wolle, verzichte sie auf Retrozessionen.

«Es gibt verschiedene Definitionen von Retrozessionen», sagt Schneider dazu. Die Kantonalbank definiere Retrozessionen im engen Sinne – so wie die Bankiersvereinigung. «Im Bundesgerichtsurteil heisst es aber, dass Retrozessionen und Finder’s Fees offen gelegt und dem Kunden herausgegeben werden müssen.» Finder’s fees sind Vermittlungsprovisionen.

Vorsorgliche Ergänzung

«Den neuen Artikel in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir nur eingeführt, damit wir vorbereitet sind, falls wir eines Tages für Anlagen mit einem Vermögensverwaltungsauftrag Retrozessionen erhielten», sagt Jérôme Macherel. Das sei eine rein vorsorgliche Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen. «Die meisten Banken machen das so.» Falls nun aber die Freiburger Kantonalbank eines Tages wieder mit Retrozessionen arbeitet – wird sie ihre Kundschaft informieren? «Das kommt auf die Abmachung an, die wir mit dem Kunden haben», sagt Macherel.

«Ein Anrecht darauf»

Was macht die Bank, wenn ein Kunde eine Übersicht über in der Vergangenheit geflossene Retrozessionen verlangt? «Hat der Kunde einen Vermögensverwaltungsauftrag unterschrieben, und es fliessen Retrozessionen, hat er natürlich Anrecht darauf, sofern dies so mit der Bank abgemacht wurde», sagt Macherel. Je nach Abmachung könne der Kunde die Retrozessionen zurückverlangen.

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