Untertitel: Verminderte Zurechnungsfähigkeit zu wenig berücksichtigt
Breitwiesers Anwalt Jean-Claude Morisod bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitung «La Liberté» vom Karsamstag. Zum einen sei die um zehn Prozent verminderte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten bei der Festlegung des Strafmasses nicht gänzlich berücksichtigt worden, sagte Morisod.
Aufsehen erregender Prozess
Der 32-jährige Elsässer Breitwieser war in einem Aufsehen erregenden Prozess wegen Diebstahls von 69 Kunstobjekten in der Schweiz verurteilt worden. Er war in der Schweiz seit seiner Verhaftung im November 2001 in Untersuchungshaft.
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