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Kurtaxe für Zeltlager bleibt noch bestehen

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Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und die Begleitpersonen, die im Kanton Freiburg auf privatem Boden ihre Zeltlager durchführen, sollen keine Aufenthaltstaxen bezahlen müssen. Diese Forderung hatten die Grossräte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Emmanuelle Kaelin Murith (ehemalig, CVP, Bulle) in einer Motion an den Staatsrat gestellt. Im Visier waren dabei insbesondere Anlässe wie Pfadfinder-Lager.

Der Staatsrat empfiehlt nun diese Motion zur Ablehnung. Er betont, dass die Aufenthaltstaxe von allen Gästen bezahlt wird, die sich im Kanton aufhalten. Der Ertrag aus den kantonalen, regionalen und lokalen Aufenthaltstaxen ist per Tourismusgesetz im Interesse der Gäste zu verwenden. Dazu gehören Leistungen für den Empfang, die Information und die Unterhaltung der Gäste sowie die touristischen Anlagen von allgemeinem Interesse. Wenn man nun Lagerteilnehmer auf privatem Grund von der Taxe ausschliessen würde, verstösst dies gemäss dem Staatsrat gegen die Gleichbehandlung.

Hoffnung für die Motionäre gibt es trotzdem. Denn für 2018 ist laut Staatsrat eine Teilrevision des Tourismusgesetzes vorgesehen. Bei der Überarbeitung der Artikel könne der Staatsrat der Forderung der Motionäre Beachtung schenken. Diese Revision geschehe in Zusammenarbeit mit allen Akteuren des Freiburger Tourismus. Ziel sei es, die Tarife zu vereinfachen und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.

uh

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