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Kürzere Verträge wegen Ventilklausel

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Autor: Helene Soltermann

In den Gewächshäusern des Galmizer Gemüsebauern Thomas Wyssa herrscht Hochbetrieb. Seine Mitarbeiter ernten Kopfsalat. Wyssa hat ausschliesslich Portugiesen angestellt – sie sind nicht betroffen von der Ventilklausel, die der Bundesrat auf den 1. Mai in Kraft setzt. Mit der Ventilklausel limitiert die Schweiz vorübergehend die Einwanderung aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten. Betroffen sind Personen aus den acht Ländern Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, die mit einer B-Bewilligung in der Schweiz arbeiten.

L- statt B-Bewilligung

Der Galmizer Bauer Wyssa ist einer der wenigen Gemüseproduzenten, die nicht von der Ventilklausel betroffen sind. «Drei Viertel der Gemüseproduzenten in unserer Region bekommen die Ventilklausel aber zu spüren», sagt Wyssa, der bei der Gemüseproduzenten-Vereinigung der Kantone Bern und Freiburg für die Kommunikation zuständig ist.

Die von der Klausel betroffenen Bauern haben eine Möglichkeit, die Ventilklausel zu umgehen, erklärt Wyssa: Statt einer B-Bewilligung können sie für ihre Arbeiter eine L-Bewilligung beantragen. Im Gegensatz zur B-Bewilligung ist nämlich diese Bewilligung nicht von der Ventilklausel betroffen. Eine L-Bewilligung erhalten Ausländer, wenn sie nur für kurze Zeit in der Schweiz arbeiten (siehe Kasten). Die Ausweichmöglichkeit beurteilt Wyssa jedoch als wenig sinnvoll. «Mitarbeiter mit einer L-Bewilligung anzustellen, lohnt sich nicht.» Es sei viel zu aufwendig, eine Bewilligung immer wieder neu auszustellen. Zudem sei es für die Gemüsebauern nachhaltiger, Mitarbeiter mit einer B-Bewilligung und somit mit einem längerfristigen Arbeitsvertrag zu beschäftigen.

Auch die Tabakproduzenten bekämen die Klausel zu spüren, sagt Fritz Glauser, Präsident des Freiburgischen Bauernverbandes. Auf dem Betrieb von Tabakproduzent Hans-Beat Johner aus Lurtigen etwa arbeiten von Mitte Juli bis Mitte September sechs Polen. «Es sind jedoch alles Kurzaufenthalter mit einer L-Bewilligung», sagt er. In den letzten Jahren seien immer die gleichen sechs Mitarbeiter gekommen. «Wenn eine Person aussteigt, schaut sie normalerweise für einen Bekannten als Ersatz.» Um eine L-Bewilligung zu beantragen, muss Johner mit den polnischen Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag abschliessen und sie beim Kanton anmelden. Laut Bauernverbandspräsident Glauser sind auch die Weinproduzenten von der Ventilklausel betroffen, weil sie für die Ernte Mitarbeiter aus Osteuropa holen. Etienne Javet, Präsident der Winzervereinigung Vully, war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Industrie ist nicht betroffen

Im Gegensatz zu den Bauern macht die Ventilklausel den Gastronomen kaum zu schaffen. «Im Gastgewerbe stammen die meisten Ausländer aus Deutschland, Portugal und Italien», sagt Hannes Jaisli, stellvertretender Direktor von Gastro Suisse. Auch Industriebetriebe sind kaum betroffen. «Die Industrie beschäftigt kaum Personen aus diesen Ländern», sagt Alain Riedo, Direktor der Handelskammer.

Bücken, schneiden, in Kisten legen: Ausländische Arbeitskräfte ernten in einem Gewächshaus Kopfsalat.Bild Corinne Aeberhard

Bewilligungen: B steht für lange, L für kurze Arbeitsverhältnisse

Die Ventilklausel limitiert die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen B auf rund 2000 für das nächste Jahr. Betroffen sind Staatsangehörige der EU-8-Gruppe (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), die in der Schweiz arbeiten.

Zum Vergleich: Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement wurden im Jahr 2011 knapp 6600 B-Bewilligungen ausgestellt. Eine B-Bewilligung gilt maximal für fünf Jahre und wird erteilt, wenn der EU-Bürger in der Schweiz einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat oder mindestens 365 Tage angestellt ist. Neben der Aufenthaltsbewilligung B gibt es die Bewilligung L, die nicht von der Ventilklausel betroffen ist. Sie gilt für Kurzaufenthalte und kommt bei Arbeitsverhältnissen zwischen drei Monaten und einem Jahr zum Zug. Die Bewilligung L ist so lange gültig wie der entsprechende Arbeitsvertrag.

Einige 100 Bewilligungen

Im Kanton Freiburg werden laut Bauernverbandsdirektor Frédéric Ménétrey jährlich einige 100 L-Bewilligungen ausgestellt. «Mehr als die Hälfte der Personen stammen aus Polen», schätzt er.hs

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