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Kurzes Fahrverbot in der Neustadt

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Während des 1.-August-Feuerwerks wird im Neustadtquartier von 21.45 Uhr bis zum Ende des Feuerwerks der gesamte Verkehr zwischen St.-Johann-Brücke und dem unteren Ende der Neustadtgasse angehalten. Betroffen sind auch der Lorettoweg und der St.-Jost-Steig. In der Grossrahmengasse (Grandes-Rames) gilt ab 16 Uhr und bis Freitagmittag in der Gasse und auf dem Platz ein Fahr- und Parkverbot. daf

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