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Landfrage bei Bulle definitiv geregelt

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Entlang der Linienführung der Umfahrungsstrasse Bulle-La Tour-de-Trême (H189) musste der Staat Freiburg eine Landumlegung in der Gemeinde Bulle anordnen. Um den damit zusammenhängenden Ersatz sicherzustellen, ist nämlich relativ viel Landwirtschaftsland erforderlich. Insbesondere benötigte der Staat ein Ersatzgrundstück, um zu gegebener Zeit ein oder zwei Landwirtschaftsbetriebe aus der Zone aussiedeln zu können.

Langes Verfahren

Da in der Region Bulle keine entsprechenden Grundstücke in der erforderlichen Grösse verfügbar waren, erlaubte die kantonale Behörde für Grundstückverkehr anfangs 1999 dem Staat, aus einer Konkursmasse ein Grundstück von 27,6 ha in Billens-Hennens (Glanebezirk) zu erwerben. Kaum war das Grundstück gekauft, machte eine Verwandte des früheren Besitzers ein Vorkaufsrecht geltend.

Die Folge war ein sechs Jahre dauerndes Verfahren, das die definitive Kompensation blockierte. Die Beschwerdeführerin vertrat den Standpunkt, dass der Staat keine ausreichenden Gründe für den Erwerb dieses Languts geltend machen könne. Ihre Einsprache wurde am 12. August 2004 ein erstes Mal vom kantonalen Verwaltungsgericht abgewiesen.
Die Beschwerde wurde ans Bundesgericht (BG) weitergezogen und wurde nun mit Urteil vom 9. Mai 2005 ein zweites Mal abgewiesen. Gleichzeitig machte die Beschwerdeführerin eine Berufung beim BG anhängig, weil ihr Vorkaufsrecht nicht anerkannt worden sei. In Abwägung zwischen Vorkaufsrecht und öffentlichem Interesse entschied das BG auch in dieser Sache gegen die Beschwerdeführerin.

Staat rechtmässiger Eigentümer

Wie die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion in einer Medienmitteilung vom Donnerstag feststellt, kann der Staat als Folge der beiden Urteile die Kompensationsmassnahmen für landwirtschaftliche Böden und die öffentlichen Auflagen für die Landumlegung in Bulle nun zu ihrem Abschluss führen. Dabei wird betont, dass der Erwerb des landwirtschaftlichen Betriebes in Billens-Hennens absolut notwendig war. So werde es möglich, die Landwirte von Bulle auszusiedeln und ihnen die wegen der H189 verlorenen landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu ersetzen.

Während der Bauphase braucht der Staat für Materiallager und provisorische Zufahrten noch weiteres Land. Zu diesem Zweck hatte er auch einen Teil eines anderen Gutes (13,3 ha) gekauft.

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