Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Landwirt aus dem Glanebezirk verurteilt, der sich nicht an seine Auflagen gehalten hat. Der 52-Jährige war im Oktober 2017 wegen einer Straftat und wegen eines Verstosses gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz zu einer bedingten Strafe von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 1000 Franken. Er hatte Kälber, Färsen und Kühe nicht gut behandelt. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte ihm daraufhin verboten, mehr als 20 Kälber und 20 andere Rinder sowie Kühe für die Milchproduktion zu halten. Bei einer Kontrolle am 17. Januar 2018 stellten die Inspektoren fest, dass er 28 Rinder und 28 Kälber auf dem Hof hatte. Wegen dieses Verstosses muss er eine Busse von 600 Franken bezahlen.
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …