Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat einen Landwirt wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Der 49-Jährige aus dem Vivisbachbezirk hat letzten Sommer eine an einem Muskelriss leidende Kuh auf einem Feld gehalten, ohne Schutz vor der Sonne. Das Tier konnte wegen der Verletzung nicht aufstehen. Der Tierarzt besuchte die Kuh zwar regelmässig, und sie bekam auch zu trinken, doch blieb sie zwischen dem 10. und 20. Juli auf dem Feld. Der Mann muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Ein Jahr zuvor war er wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden, wie es im Strafbefehl heisst.
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