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Landwirtschaftsgesetz lässt Platz für Forschung

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Es wäre ein Widerspruch, wenn der Grosse Rat zuerst 66 Millionen Franken für ein landwirtschaftliches Forschungsgebäude spräche (siehe oben), dann aber die Forschung in einem Gesetz einschränken würde. Dies sagte Grossrat Pascal Andrey (CVP, Cerniat) gestern in der Debatte über einen Gesetzesentwurf zum Landwirtschaftsgesetz.

 Obwohl auf eidgenössischer Ebene ein Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft gilt und bald eine entsprechende Rechtssprechung zu erwarten ist, hatte der Grosse Rat entschieden, ein Gentech-Verbot ins kantonale Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Nach einer ersten Lesung wurde die Schlussabstimmung aufgeschoben, weil das Parlament erst darüber ins Klare kommen wollte, ob auch die Forschung unter dieses Verbot fallen soll (FN vom 11. Februar).

Inzwischen hat die Gesetzes-Kommission unter Christian Ducotterd (CVP, Grolley) einen neuen Artikel vorgelegt: «Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen für die Produktion von Lebensmitteln und Pflanzen, als Futter und für die Pflanzen- und Tierpflege ist auf dem ganzen Gebiet des Kantons Freiburg verboten.»

Der Rat war in seiner Mehrheit der Meinung und stellte auch nicht infrage, dass dadurch Gentech-Forschung in abgesonderten Zonen möglich sei. Die Grossräte Christa Mutter (Grüne, Freiburg) und André Schoenenweid (CVP, Bürglen) hatten in einem Antrag jedoch verlangt, die Forschung explizit zu erwähnen. Mit 53 gegen 44 Stimmen war der Rat der Meinung, dass dieser Artikel nicht nötig sei. uh

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