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Lange Freiheitsstrafe nach tödlichem Drama in Kientaler Schlucht

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Ein Berner Oberländer, der zwei seiner Liebhaber im Kiental in eine Schlucht gestossen haben soll, ist in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Er sei «geschockt» über das Urteil, sagte der heute 65-Jährige am Montag nach Bekanntgabe des Urteils noch im Gerichtssaal. «Ich habe weder eine versuchte noch eine vollendete Tötung begangen», betonte er zum wiederholten Mal.

Der Verurteilte machte keinen Hehl daraus, dass er sich als Opfer der Justiz sieht. Ihm passiere nun Ähnliches wie in den 1980-er Jahren Bruno Zwahlen. Dieser wurde in einem Indizienprozess wegen Mordes an seiner Ehefrau in Kehrsatz schuldig gesprochen. In den 1990-er Jahren kam Zwahlen in einem Revisionsprozess wieder frei.

Sorgfältige Prüfung

Auch im vorliegenden Fall musste sich das Regionalgericht in Thun zumindest teilweise auf Indizien stützen. «Wir sind sehr sorgfältig mit Fakten und Emotionen umgegangen», versicherte die Gerichtspräsidentin dem Angeklagten.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 65-jährige Berner Oberländer seinen Sexualpartner, einen jungen Afghanen, im November 2019 absichtlich in die Schlucht gestossen hatte. Das Opfer überlebte den Absturz mit viel Glück verletzt und konnte Alarm schlagen.

Der junge Afghane habe von Anfang an klare, widerspruchsfreie und detaillierte Angaben gemacht, kam das Gericht zum Schluss. Der junge Mann schilderte, dass ihn der Angeklagte unter einem Vorwand an den Rand der Schlucht gelockt habe. Dort habe der Berner Oberländer versucht, ihn in die Schlucht zu stossen.

Zunächst sei es ihm gelungen, sich an einem Baum festzukrallen, doch der Angeklagte habe den Griff gelöst, worauf er abgestürzt sei. Spuren vor Ort belegen dies laut Gericht.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht nicht, dass er sich mit dem jungen Afghanen bei der Schlucht aufgehalten hatte. Der junge Mann sei aber durch einen Stolperer oder Ausrutscher im Bach gelandet. Er habe ihn in der Dunkelheit nicht mehr gesehen und angenommen, dass jede Hilfe zu spät komme, sagte der Angeklagte.

Das Gericht hielt seine Aussagen für weit weniger glaubhaft. Der Angeklagte habe sich häufig in Widersprüche verstrickt und immer wieder andere Versionen vorgebracht. Er habe wenig detailreich und ausweichend geantwortet. Es entspreche auch nicht normalem menschlichem Verhalten, wenn jemand, dessen Liebhaber gerade spurlos in einem Abgrund verschwunden sei, keine Hilfe hole.

Mobiltelefondaten geben Auskunft

Dem Angeklagten wird ein zweiter, ähnlicher Fall im Kiental im Mai 2019 zur Last gelegt. Das damalige Opfer, ebenfalls ein junger Asylbewerber, kam beim Absturz in die Schlucht ums Leben.

In seinem Fall musste sich das Gericht auf Indizien stützen, da der Angeklagte jegliche Verbindung zur Tat abstreitet und es keine weiteren Zeugen des Geschehens gibt.

Als Indizien dienten dem Gericht unter anderem Mobiltelefondaten, die zeigten, dass sich Opfer und Täter in der fraglichen Nacht in der Gegend aufhielten. Damit sei zwar nicht bewiesen, dass sich die beiden Männer in der Tatnacht tatsächlich an dem abgelegenen Ort getroffen hätten. Der junge Asylbewerber aus einem Seeländer Dorf habe aber keinen anderen ersichtlichen Grund gehabt, um diese Zeit an diesem abgelegenen Ort zu sein, als seinen Sexpartner zu treffen.

Dass der junge Asylbewerber nachts allein im Kiental wandern gegangen sei, hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Auch ein Suizid sei nicht wahrscheinlich. Die Indizien sprächen klar für eine Täterschaft des Angeklagten, urteilte das Gericht.

Lange Strafe

Es verurteilte den 65-Jährigen wegen vorsätzlicher und versuchter vorsätzlicher Tötung sowie weiterer Sexualdelikte mit Minderjährigen, teilweise gegen Entgelt. Insgesamt kam das Regionalgericht auf eine Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren.

Damit liegt das Gericht nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine 19-jährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil kann an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden.

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