Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Längerer Vaterschaftsurlaub beim Bund

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bundesrat modernisiert Lohnsystem und Personalrecht

BERN. Heute haben die beim Bund angestellten Männer Anspruch auf zwei freie Tage nach der Geburt eines Kindes. Neu sollen es fünf Tage sein, wobei der Urlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen ist. «Väter sollen sich mehr um die Familie kümmern können», sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor den Medien.Wenn es die betriebliche und individuelle Situation zulässt, kann der Vaterschaftsurlaub mit bereits bestehenden Arbeitszeitmodellen ergänzt und ausgedehnt werden, beispielsweise mit unbezahltem Urlaub, Telearbeit, Teilzeitarbeit oder einem Sabbatical.

Warum nicht ein Scheidungsurlaub?

Merz hatte erwogen, die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs mit einer Kürzung des «Flitterurlaubs» von sechs auf drei Tage zu kompensieren. Seiner Meinung nach sind sechs freie Tage für Neuvermählte ohnehin zu viel. Man könne sich fragen, ob ein «Scheidungsurlaub» nicht sinnvoller wäre, flachste der Finanzminister.Die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs ist für den Bundesrat Teil einer Strategie, den Bund als Arbeitgeber attraktiver zu machen. In die gleiche Richtung zielen die «Optimierung» des Lohnsystems und die Vereinfachung des Personalrechts.Die Arbeiten am Ersatz der Lohnklassen durch «Lohnbänder» mit Leistungskomponente hatte der Bund bis Ende 2010 sistiert. Um den Chefs rasch mehr Spielraum zu geben, beschloss er nun, die Stufen zur Leistungsbeurteilung von fünf auf vier zu reduzieren. In der Praxis gab es eine starke Tendenz zur Mitte, während die höchste Stufe kaum vergeben wurde.Diese Neuregelung, mit der auch die Lohnentwicklung pro Beurteilungsstufe angepasst werden muss, soll 2009 in Kraft treten. Gleichzeitig werden die Einsatzprämie und die Anerkennungsprämie zu einer Leistungsprämie zusammengelegt. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema