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Langgewehr, Schlagring und Karabiner

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Acht Waffen besass er–und für keine einzige hatte er eine Erlaubnis: Ein 23-jähriger Sensler wurde dafür nun mittels Strafbefehl verurteilt. Er besass einen Karabiner und ein Sturmgewehr, ein Flaubert Kleinkaliber, ein Langgewehr, zwei Schreckschusspistolen, einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock. Der Mann schoss zwischen 2009 und Oktober 2010 im Gebiet Schwarzsee mit den Waffen; manchmal auch in Konstanz oder im Kanton Thurgau. Ob er gezielt auf etwas schoss, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen.

Illegal eingeführt

Für die Schusswaffen konnte der Mann keine Waffenerwerbsscheine vorweisen; eine hatte er zudem illegal eingeführt. Auch für Teleskopschlagstöcke braucht es einen Waffentragschein. Schlagringe hingegen sind in der Schweiz verboten.

Weil der Mann seit September 2009 bereits sieben Mal verurteilt worden war, verweigert ihm die Freiburger Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach den bedingten Strafvollzug. Er erhält eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 300 Franken. Die Staatsanwältin liess die Waffen beschlagnahmen und vernichten. njb

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