Bauland ist wertvoll. Wird Landwirtschaftsland eingezont, gewinnt es dadurch stark an Wert. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Landbesitzer eine Abgabe von mindestens 20 Prozent des Mehrwerts bezahlen müssen, den sie durch Ein- oder Umzonungen ihres Landes gewinnen.
Laupen ist strenger
Mit dem Reglement über die Mehrwertabgabe will die Gemeinde Laupen die Vorgaben des Bundes in die Praxis umsetzen. Nächsten Mittwoch befindet die Gemeindeversammlung über das Reglement.
Wie dem Reglement und der entsprechenden Botschaft an die Stimmbürger zu entnehmen ist, geht die Gemeinde teilweise über die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes hinaus. So erhebt sie für Einzonungen künftig eine Abgabe von 40 Prozent des Mehrwerts. Nur 20 Prozent werden fällig, wenn bestehendes Bauland einer Zone mit besseren Nutzungsmöglichkeiten zugeteilt wird oder die Nutzungsmöglichkeiten durch geänderte Vorschriften verbessert werden. «Einzonungen und Aufzonungen dürften für uns in den nächsten Jahren relevanter werden als Neueinzonungen», sagt Gemeindepräsident Urs Balsiger. Fällig wird die Abgabe, wenn der Eigentümer die Parzelle veräussert oder überbaut. Ist der Mehrwert kleiner als 20 000 Franken, verzichtet die Gemeinde auf die Abgabe.
Ertrag dient für Rückzonungen
Der Ertrag der Mehrwertabgabe fällt zu 90 Prozent der Gemeinde und zu 10 Prozent dem Kanton zu. Mit den Einnahmen aus der Mehrwertabgabe will die Gemeinde unter anderem Landbesitzer entschädigen, deren Land durch Um- oder Auszonungen an Wert verliert. Auch die Erschliessungskosten für Bauland sollen aus dieser Abgabe gedeckt werden.
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