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Le bilinguisme n’existe pas!

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Bundespräsident Joseph Deiss streicht in seinem in den FN vom 28. Januar 2004 gegebenen Interview heraus, dass er als Bundespräsident im Laufe des Jahres verschiedene Minderheiten begrüssen möchte, um zu zeigen, dass wir sie nicht vergessen dürfen. Wenn wir uns das Trauerspiel vor Augen halten, welches die frankophone Mehrheit des Verfassungsrates bei der Sprachenfrage veranstaltet hat, klingen die Worte des Bundespräsidenten fast wie Balsam auf den Seelen der deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger.

Als Angehöriger einer bedeutenden kantonalen Minderheit ist es für mich unverständlich, ja geradezu diskriminierend, wie die Frage der Zweisprachigkeit in unserer neuen Kantonsverfassung geregelt werden soll. Die ursprünglich vorgeschlagene Version, wonach die Zweisprachigkeit als ein wesentlicher Bestandteil der Identität unseres Kantons und seiner Hauptstadt angesehen wurde, ist leider ersatzlos gestrichen worden. So hat unter anderem unser Staatsrat in seiner Vernehmlassungsantwort festgehalten, dass der Kanton Freiburg nicht zweisprachig sei, sondern aus einem französisch- und einem deutschsprachigen Teil bestehe. Ferner sei die Zweisprachigkeit, wenn sie denn überhaupt Bestandteil der kantonalen Identität sei, sicherlich nicht als wesentlicher oder wichtiger Bestandteil der kantonalen Identität zu betrachten. Schliesslich sei die Erwähnung der Hauptstadt in der genannten Verfassungsbestimmung nicht nachvollziehbar.
Die Communauté romande du pays de Fribourg geht noch weiter, indem sie vorschlägt, den Passus zu streichen, welcher bestimmt, dass der Staat und die Gemeinden Rücksicht nehmen auf die sprachlichen Minderheiten des Kantons, sprich die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger.
Ich verstehe nun langsam, warum man in der Stadt Freiburg von gewissen Kreisen ausgegrenzt wird, wenn man deutscher Muttersprache ist. Ich begreife nun auch, warum der Bahnhof des Kantonshauptortes immer noch nur auf Französisch angeschrieben ist. Mir wurde nun auch klar, warum der Standortentscheid für das Bundesverwaltungsgericht nicht zu Gunsten von Freiburg ausfiel. Wie kann sich ein Kanton gegen aussen als zweisprachig darstellen und vermarkten, wenn die Zweisprachigkeit gemäss Staatsrat eben gerade nicht zu den wesentlichen Merkmalen unseres Kantons gehören soll. Schliesslich kann ich nachvollziehen, warum die deutsche Sprache in der kantonalen Verwaltung oder in der kantonalen Politik quasi inexistent ist, wenn der Kanton Freiburg eben nicht zweisprachig ist, sondern aus einem französisch- und einem deutschsprachigen Teil besteht.
Ich kann jetzt auch erklären, jedoch nicht gutheissen, warum wir Freiburgerinnen und Freiburger fast die höchsten Steuern in der Schweiz bezahlen dürfen. Denn welches gesamtschweizerische Unternehmen, welcher nationale Verband oder welche Bundesorganisation wählt einen Standort, welcher als Markenzeichen eben gerade die Nicht-Zweisprachigkeit wählt? Es genügt zum Glück nicht, den Faktor Zweisprachigkeit nur vor Entscheiden über die Standortwahl von grossen Institutionen zu betonen, wenn sie im Alltag und auf dem politischen Parkett nur als Feigenblatt behandelt wird.
Eigenartig ist nur eines: Nirgendwo sonst auf der ganzen Welt versucht sich eine Mehrheit vor einer Minderheit zu schützen. Solange die ideologischen Gräben weiterhin eher ausgehoben als zugeschüttet werden, dürfen wir Senslerinnen und Sensler mit einen Besuch des Bundespräsidenten in diesem Jahr rechnen, will er doch Brücken bauen und Minderheiten besuchen, damit diese nicht vergessen gehen. Nur schade, dass der Anstoss dazu – wie so häufig – von aussen kommen muss.

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