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Lebenslange Haft für 25-jährigen mutmasslichen Mörder vom Neuenburgersee verlangt

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Er habe seine sterbende und gefesselte Kollegin alleine am Neuenburgersee zurückgelassen. Das warf der Staatsanwalt dem Beschuldigten im Tötungsdelikt von Cheyres vor. An der Gerichtsverhandlung plädierte er auf Mord.

«Ein gänzliches Fehlen von Skrupel, eine äusserst schwere Schuld, monströs, ein inhumaner Akt.» Für Raphaël Bourquin, stellvertretender Freiburger Generalstaatsanwalt, gibt es keinen Zweifel: Der mutmassliche Mörder von Cheyres muss lebenslang hinter Gitter. Der heute 25-Jährige soll in einer Nacht im November 2017 eine ihm bekannte 19-jährige Genferin nach Cheyres an den Neuenburgersee gelockt und dort getötet haben.

Zwei mögliche Motive standen am Montag während der Verhandlung vor dem Gericht des Broyebezirks im Raum: Entweder war der Mann wütend, weil seine Kollegin ihn mit einer erfundenen Erbschaft übers Ohr gehauen hatte oder weil der Mann mehr von seiner Kollegin wollte, sie ihn jedoch zurückwies. «Es spielt aber keine grosse Rolle, ob es das eine oder das andere war», so Bourquin. Für die Beurteilung der Schwere der Tat war ihm das Verhalten des Mannes vor, während und nach der Tötung wichtiger.

Abfahrtszeit fehlte

Der Beschuldigte habe seine Kollegin am späten Abend unter einem Vorwand an den See gelockt. Dafür spreche, dass der Mann zuvor einen Plan des Treffpunktes gezeichnet hatte. Zudem habe der damals 21-Jährige notiert, um welche Uhrzeit der Zug seiner Bekannten eintreffen und wann sie danach den Treffpunkt am See erreichen wird. Doch die Abfahrtszeit des letzten Zuges, damit seine Bekannte wieder nach Genf zurückkehren kann, schrieb er sich nicht auf. «Diese Uhrzeit kannte ich auswendig», erklärte der Beschuldigte.

Glaubhaft fand das der stellvertretende Generalstaatsanwalt nicht. Ebenfalls mehr als sonderbar war für ihn, dass der Beschuldigte seine Kollegin nur zum Diskutieren treffen wollte – jedoch einen Plastikhammer, Kabelbinder, ein Seil und Karabiner mitbrachte. Mit dem Hammer schlug er der jungen Frau auf den Kopf, die daraufhin das Bewusstsein verlor und ins Wasser fiel. Danach fesselte er sie.

Man muss sich ernsthaft vorbereitet haben, um im Dunkeln und im Wasser solche Fesseln anlegen zu können.

Raphaël Bourquin
Stellvertretender Freiburger Generalstaatsanwalt

Weil das Opfer zwei Monate nach der Tat teilweise unbekleidet gefunden wurde – ihr Pullover und Jacke waren hochgeschoben und ihre Hose fehlte – geht der stellvertretende Generalstaatsanwalt davon aus, dass der Beschuldigte sie sexuell missbraucht hatte. Dieser stritt das vor Gericht ab.

Bewusstlos in der Winternacht

Aufgrund des Zustands der zwei Monate später gefundenen Leiche konnten die Gerichtsmediziner keine sichere Aussage zum Todeszeitpunkt machen. Ausschliessen konnten sie, dass der Schlag auf den Kopf tödlich war. Bourquin zeigte sich vor Gericht überzeugt, dass der Mann seine verletzte, bewusstlose, gefesselte und durchnässte Kollegin in der kalten Novembernacht noch lebend und hilflos zurückgelassen hatte. Erst später in der Nacht sei sie an Unterkühlung gestorben. Der Beschuldigte selbst habe in einer ersten Vernehmung ausgesagt, dass die Frau bei seinem Fortgang noch am Leben gewesen sei, so Bourquin. Vor seinen weiteren Befragungen habe er dann reiflich überlegt und neu angegeben, dass sie sicher tot gewesen sei. Später habe er dies zu «wahrscheinlich tot» geändert.

Aufgrund der wiederholten Änderungen seiner Aussagen und den «selektiven Gedächtnislücken» warfen der stellvertretende Generalstaatsanwalt und der Anwalt der Opferfamilie dem Angeklagten fehlende Glaubwürdigkeit vor. Auch die Gerichtspräsidentin Sonia Bulliard Grosset wies mehrmals auf widersprüchliche Angaben hin.

Vorsätzliche Tötung oder Mord?

Vor Gericht gab der Mann an, seine Tat zu bereuen: «Mit dem Abstand empfinde ich eine gewisse tiefe Scham und ein unendliches Bedauern.» Er habe einer Person das Leben genommen, die er seit vielen Jahren gekannt habe und die ihm oft geholfen habe. Dass er sich bislang nicht bei den Angehörigen per Brief entschuldigt hat, erklärte er wie folgt: «Sich hinter einem Blatt Papier zu verstecken, wäre unverschämt.»

Telmo Vicente, Anwalt des Angeklagten, sprach von einer «unleugbar schweren Tat» seines Mandanten. Diese würde ihn aber nicht zum Monster machen. Sein Mandant habe unter dem Einfluss von Wut, Alkohol und Drogen der Frau auf den Kopf geschlagen. Dass der Schlag nicht tödlich gewesen sei, bestätige, dass der Beschuldigte damit nicht den Tod der Frau gewollt habe. Der Anwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung. Dafür sind mindestens fünf Jahre Haft vorgesehen, bei Mord mindestens zehn Jahre.

Das Urteil wird am Mittwoch gesprochen.

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