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Lebenslange Haft oder Freispruch?

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Punkt für Punkt gingen die drei Verteidiger gestern in ihren Plädoyers vor dem Kantonsgericht die Beweislage im Mordfall von Frasses durch. Ihren Mandanten, einem Mann aus dem Kosovo und einem aus Mazedonien, wirft die Staatsanwaltschaft vor, 2013 einen Familienvater mit 15 Schüssen getötet zu haben. Die Tat soll eine Abrechnung sein zwischen zwei kosovarischen Familienclans. Das Bezirksgericht Glane verurteilte die beiden Männer 2016 zu lebenslanger Haft, wogegen sie Berufung einlegten. Nur der Mazedonier erschien zum Prozess; der Kosovare ist auf der Flucht (die FN berichteten).

Die Frau des ermordeten Familienvaters war Augenzeugin der Tat. Sie habe die zwei Schützen präzise beschrieben: einer gross und mager; der andere klein und kräftig, erinnerte Simon Perroud, Verteidiger des Mazedoniers. Auch eine weitere Augenzeugin habe eine solche Beschreibung abgegeben. Doch die beiden Angeklagten würden anders aussehen, sagte Perroud. Zudem haben die beiden Frauen die Angeklagten auf Fotos nicht identifizieren können.

Ein Schalldämpfer, den die Polizei in der Nähe des Tatorts fand, hatte im Inneren eine DNA-Spur des Mazedoniers. Er habe in den Schalldämpfer gepustet, um die Qualität zu testen, so die Erklärung des Beschuldigten. «Das alleine ist noch kein Beweis für eine Tatbeteiligung», sagte sein Verteidiger. Zudem sei gar nicht sicher, ob mit diesem Schalldämpfer geschossen worden sei. Denn in einem solchen Fall müsste er schmutzig sein, doch sei der Schalldämpfer sauber. Auch sei die DNA fast vollständig erhalten. Die Hitze von Schüssen hätte sie beschädigen müssen.

Dass das Natel seines Mandanten in der Tatnacht aus oder unbenutzt war, sei ebenfalls kein überzeugender Beweis. «Er hatte häufig sein Natel aus oder benutzte es nicht», sagte Perroud. Ebenfalls fehle ein Motiv für den Mord. Der Mazedonier sei mit den beiden Familienclans nicht verbunden gewesen. «Er hatte keinen Grund, sich dort einzumischen», so der Verteidiger.

André Clerc, Verteidiger des flüchtigen Kosovaren, ergänzte, dass die beiden Schützen – gemäss der Frau des Opfers – davonliefen. Sein Mandant hinke jedoch und sei bei Gegenüberstellungen nicht erkannt worden.

Realität und Fiktion vermischt

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser und die Anwälte der Opferfamilie waren sich einig: Die beiden Angeklagten hätten wiederholt gelogen – «sogar über den Rahmen des Zumutbaren hinaus» – und hätten Drittpersonen zu Falschaussagen aufgefordert und die Realität mit wechselnden fiktionalen Geschichten vermischt. «Wenn sie nur untergeordnete Rollen im Mord gespielt haben, warum stecken sie so viel Energie in ihre Lügen?», fragte Gasser.

Im Prozess am Broyegericht hatten die Beschuldigten alle Vorwürfe abgestritten. Nach ihrer Verurteilung meldeten sie sich bei den Ermittlern und räumten ein, in die Tat verwickelt zu sein. Der Kosovare gab an, die Schützen zum Tatort gebracht zu haben. Der Mazedonier sagte, dass er den Kontakt zwischen dem Mitangeklagten und einem Waffenverkäufer hergestellt habe. Zusätzlich beschuldigte er einen – zum damaligen Zeitpunkt bereits verstorbenen – Mann als Schützen. Er habe diesen nach dem Mord bei sich zu Hause versteckt.

Für den Generalstaatsanwalt sowie für Stefan Disch, Anwalt des Opfers, handelte es sich dabei erneut um Lügen beziehungsweise nur einen Teil der Wahrheit. Der beschuldigte Tote entspreche nicht den Täterbeschreibungen, sagten sie in ihren Plädoyers. Disch fragte sich, wie die DNA des einen Beschuldigten durch Pusten in den Schalldämpfer gelangen konnte, «während die angeblichen Schützen keine Spuren hinterliessen, obwohl sie die Waffen stundenlang in der Hand hielten, als sie auf ihr Opfer warteten».

Disch wies darauf hin, dass die Angeklagten zu sehr ähnlichen Zeiten in der Tatnacht und an den Abenden davor per Natel nicht erreichbar gewesen seien. Was die beiden in diesen Zeiträumen gemacht haben, sei bis heute unklar.

Der Generalstaatsanwalt und die Anwälte der Opferfamilie forderten die Bestätigung der lebenslangen Haft, während die Verteidiger einen Freispruch im Mordvorwurf verlangten. Das Urteil wird am Mittwoch gesprochen.

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