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Legalität: Wenn möglich mildere Mittel anwenden

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Darf man gegenwärtig an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden überhaupt Videokameras installieren? «Das kann ich nicht einfach so beantworten», erklärt Dominique Nouveau Stoffel, Datenschutzbeauftragte des Kantons Freiburg.

«Notwendig ist jedenfalls eine vorgängige Analyse dessen, was man mit der Überwachung bezweckt, die Wahl von allenfalls möglichen «milderen» Lösungen zur Erreichung dieses Zieles sowie eine klare schriftliche Regelung über Verwendungszweck, Zugangsrechte und Aufbe-wahrung der gemachten Filmaufnahmen», erläutert sie. ak

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