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Lehrauftrag definieren

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Berufsauftrag der Lehrpersonen aller Stufen

Die beiden SP-Grossrätinnen Ursula Krattinger, Düdingen, und Monique Fahrni, Cressier/Grissach, forderten in einer Motion, dass der Staatsrat den Berufsauftrag für Lehrpersonen aller Unterrichtsstufen genau definiert. In der soeben veröffentlichten Antwort erklärt sich der Staatsrat bereit, dies zu tun. In Anbetracht des Umfangs, den diese Arbeit mit sich bringen wird, beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Verhältnis Pflichtlektionen und
anderen Berufspflichten untersuchen

Mit der Definition dieses Auftrags soll eine kantonale Arbeitsgruppe beauftragt werden. Im Besonderen soll dabei das umfangmässige Verhältnis zwischen Pflichtlektionenzahl und anderen Berufspflichten wie Teamarbeit, Weiterbildung während der unterrichtsfreien Zeit, Präsenzzeiten sowie die Mitwirkung in Projekten der Schulentwicklung geklärt und festgelegt werden. Der Berufsauftrag bietet nach Meinung des Staatsrates einen Rahmen, der hilft, bereits vorhandene und sich neu ergebende Aufgaben, Rechte und Pflichten des Lehrberufes zu strukturieren und inhaltlich zu klären. Indem der Berufsauftrag die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Lehrberuf betont, stärke er die einzelne Schule bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrages, heisst es in der Antwort auf die Motion.

Der Staatsrat erinnert weiter daran, dass die vorgesehene Auftragsformulierung auch im Zusammenhang mit anderen laufenden Arbeiten zu sehen ist. So wird der Staatsrat nächstens über die Inkraftsetzung des neuen Bewertungssystems für alle Funktionen des Staatspersonals beschliessen. In der laufenden Legislaturperiode steht zudem die Revision der Gesetzgebung über das Staatspersonal auf dem Programm. Ein Vorentwurf liegt vor.

Neue Aufgaben für die Schule

In der Antwort auf die Motion Fahrni/Krattinger erinnert der Staatsrat an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, namentlich in den letzten 20 bis 30 Jahren, auf die die Schule aktiv reagieren müsse. Dabei sei allgemein die Einsicht gewachsen, dass viele soziale und schulische Probleme nur noch gemeinsam im Lehrerkollegium als Team bewältigt werden können. Die einzelne Lehrperson sei demzufolge nicht nur für ihren Unterricht verantwortlich, sondern trage vermehrt zur Gestaltung und Entwicklung der Schule als soziale Einheit bei.

Das Festlegen des beruflichen Auftrages der Lehrpersonen setze voraus, dass die Ziele einer Schule umschrieben werden. In diesem Sinne werden in der Antwort auf die Motion zahlreiche «Vorstellungen einer Schule von Qualität» formuliert. So heisst es unter anderem:«Eine Schule ist eine gestaltete Schule mit einer eigenen Schulkultur», oder «Eine Schule basiert auf der Haltung der Zusammenarbeit der Lehrpersonen», oder «Eine Schule wird pädagogisch geleitet».
Auch die Pflege der Zusammenarbeit mit dem Umfeld der Schule sowie die Gestaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler werden erwähnt. Diese Überlegungen seien an sich nicht neu, denn bereits heute erfüllten schon viele Schulen mehrere dieser Grundsätze, heisst es abschliessend. Deshalb sollten Überlegungen zum Berufsauftrag zum Ziel haben, den organisatorischen Rahmen für eine solche Entwicklung sicherzustellen.

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