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Lehrverträge und eine abgebrochene Lehre

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Unser Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann reist in die angelsächsischen Länder, um das duale Bildungssystem der Schweiz anzupreisen. Duales Bildungssystem, das heisst, dass es neben dem Weg über die Matura auch noch einen zweiten Weg in den Beruf gibt, den Weg über die Lehre und eine Berufsmatura, der ebenfalls an die Hochschule führen kann. Aus diesem Weg gehen erstklassige Facharbeiter hervor, die für die Wirtschaft eines Landes oft wichtiger sind als alle «Gstudierten» zusammen … Interessant ist, dass es die Berufslehre lange vor der universitären Ausbildung gab. Die Notariatsregister der Stadt und des Kantons Freiburg sind voll von Lehrverträgen, die von Hellmut Gutwiller studiert worden sind, und selbst die Notare gingen nicht an die Universität, sondern machten eine Berufslehre, nicht selten beim eigenen Vater oder eher beim eigenen Onkel.

Für Essen und Kleider

Im Lombardenregister, dem ersten überlieferten Notariatsregister der Stadt Freiburg, dem unsere Sommerserie gilt, finden sich drei solche Lehrverträge. In der ersten Aufzeichnung schloss am 18. September 1356 Jakob, Sohn des Steinhauers Wibert, wohnhaft in Freiburg, mit dem Kürschner Johann von Fendringen, ebenfalls wohnhaft in Freiburg, einen Vertrag, wonach Jakob dem Johann drei Jahre lang in seinem Handwerk dienen sollte, und Johann Jakob Nahrung und Kleidung entsprechend seinem Stand geben musste; stutzig macht einzig, dass der Lehrling bereits als Kürschner bezeichnet wird. Wie die andern Lehrverträge auch sollte der Vertrag im Doppel ausgefertigt werden, für jeden Vertragspartner ein Exemplar.

In der nächsten schlossen am 22. Oktober 1356 der Zimmermann Johannod Avenchat, wohnhaft in Freiburg, und Ulrich, Sohn des verstorbenen Perronet Chinot von Villarepos, einen Vertrag. Hier wird ausdrücklich gesagt, dass der Lehrmeister den Lehrling sein Handwerk lehren sollte, aber nur während eines Jahres. Er solle ihm die gleiche Nahrung geben, die er selber ass, und recht viele Schuhe und Kleider; ein Hinweis darauf, dass ein Zimmermann bei der Ausübung seines Berufs viele Kleider zerschliss. Ausserdem erhielt der Lehrling ein Jahresgehalt von 30 Schilling, was vielleicht, neben der kurzen Lehrzeit, darauf hindeutet, dass es sich nicht um einen Anfänger handelte. Jedenfalls war er offensichtlich mündig und konnte den Lehrvertrag selber abschliessen, während ein Lehrvertrag für einen unmündigen Lehrling meist von dessen Vater abgeschlossen wurde. Interessant ist auch, dass der Lehrling vom Land stammte, von Villarepos. Eine Lehre führte einen jungen Mann vom Land nicht selten in die Stadt, wo er sich dann auch niederliess.

Ein dritter Lehrvertrag wurde am 11. April 1358 zwischen dem Tuchscherer Wernli Feger, wohnhaft in Freiburg, und Johannet, Sohn des Wilhelm Petitprosen, ebenfalls in der Stadt wohnhaft, geschlossen. Demnach musste der Erstere mehr als zwei Jahre für die Ausgaben des Zweiten aufkommen, ihm die Nahrung und die Kleider geben, die seinem Stand entsprachen, und ihn sein Handwerk lehren. Der Lehrling musste seinem Lehrmeister treu dienen und gehorchen, nicht nur in der Werkstatt, sondern im ganzen Haus–was wohl bedeutet, dass er, wie auch die anderen Lehrlinge, bei seinem Lehrmeister wohnte, eine Situation, die nicht immer einfach war und auch zur Auflösung des Vertragsverhältnisses führen konnte. So erteilte Perrod Rulliar seinem Lehrling namens Leberli, der als Weber betitelt wird, am 21. Mai 1358 eine Quittung für alle Verträge, die zwischen ihnen bestanden hatten, und erhielt dafür acht Schilling, wahrscheinlich eine Busse, die der Lehrling für einen gebrochenen Vertrag bezahlen musste.

Aus einfachen Schichten

Es fällt auf, dass an Lehrverträgen, die im Lombardenregister überliefert sind, keine Bürger beteiligt sind; die Lehrmeister und Lehrlinge (oder ihre Väter) werden alle als «Bewohner» und nicht als «Bürger» von Freiburg bezeichnet. Dies ist zwar nicht die Regel, zeigt aber doch, dass wir es hier mit einfacheren Schichten zu tun haben. Was schade ist: Die Lehrlingsverträge unterrichten uns nur selten über den Inhalt eines Handwerks oder seine Besonderheiten wie etwa die Werkzeuge; sie beschränken sich darauf, zu sagen, dass der Lehrmeister seinem Lehrling sein Handwerk beibringen soll.

 Literatur: Hellmut Gutwiller, Das Handwerks-Lehrlingswesen in Freiburg i. Ue. im Ausgang des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts, in: Freiburger Geschichtsblätter (online) 47 (1955/56), S. 14–34.

Sommerserie

Geschichten aus dem Lombardenregister

Das «Registrum Lombardorum» oder Lombardenregister ist das älteste Notariatsregister, das im Staatsarchiv Freiburg aufbewahrt wird. Der Notar Peter Nonans führte es von 1356 bis 1359. Seinen Namen trägt es, weil ein Teil des Registers den Geldgeschäften der damals in Freiburg ansässigen lombardischen Bankiers gewidmet ist. Kathrin Utz Tremp und Lionel Dorthe vom Staatsarchiv haben eine Edition des Lombardenregisters erarbeitet, die diesen Herbst erscheinen wird. Im Vorfeld erzählen die beiden Mediävisten in den FN im Rahmen einer siebenteiligen Serie ausgewählte Geschichten aus dem Register, die Einblick in den damaligen Alltag geben.cs

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