freiburg Die 2004 vom Volk angenommene Kantonsverfassung legt fest, dass die kantonale Rechtsordnung dem neuen Grundgesetz anzupassen ist und dass die Änderungen spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten müssen. Von den rund 70 Gesetzesprojekten, die der Staatsrat im Umsetzungsprogramm vorsah, sind gut zwei Drittel umgesetzt. Einige harte Brocken sind noch ausstehend, die einerseits politischen Zündstoff in sich bergen und andererseits grössere finanzielle Folgen haben werden. wb
Bericht und Interview Seite 3