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Leidensgeschichte ein Ende gesetzt

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Leidensgeschichte ein Ende gesetzt

FEW ziehen Gesuch um ausserordentliche Genehmigung zurück

Der Streit zwischen den FEW und der Migros bezüglich Stromlieferung ist nach mehr als vier Jahren definitiv beendet worden¡: Die FEW haben ihr Gesuch beim Bundesrat um eine ausserordentliche Bewilligung zurückgezogen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Anfangs 2000 haben die Watt Suisse SA und der Migrosgenossenschaftsbund bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Klage gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) eingereicht. Die FEW weigerten sich, ihr Netz zur Verfügung zu stellen, damit die Watt Suisse die Migros-Betriebe Elsa in Estavayer und Micarna in Courtepin mit Strom beliefern können. Die Weko gab den Klägern Recht, und auch das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die FEW ihre Monopolstellung als Stromversorger missbrauchen und ihr Netz öffnen müssen. Die FEW wollten aber mit ihrer Verweigerung verhindern, dass es zu einer ungeregelten Marktöffnung kommt. Sie befürchteten, dass dann europäische Stromanbieter im Kanton Freiburg tätig werden und mit Dumpingpreisen den FEW schaden könnten. Sie gelangten deshalb mit einem Gesuch an den Bundesrat und verlangten eine ausserordentliche Bewilligung. So hätten sie noch verhindern können, dass ausserkantonale Stromlieferanten über das FEW-Netz Strom transportieren.

Im vergangenen November kam es aber zu einer Wende: Die FEW konnten mit den Migros-Unternehmen einen Stromlieferungs-Vertrag unterzeichnen. Am Dienstag teilten sie nun mit, dass sie ihr Gesuch beim Bundesrat zurückziehen, da dieses somit hinfällig geworden sei.

Ungeachtet dieses Rückzugs setzen sich die FEW weiterhin für eine geregelte Öffnung des Strommarktes ein, wie Benoît Revaz, Leiter Kommunikation, gegenüber den FN betont. In Erwartung eines neuen eidgenössischen Gesetzes über die Öffnung des Strommarktes wollen sie ihren industriellen Kunden neue, der Marktsituation angepasste Konditionen anbieten.

Exklusivrecht

Der Grosse Rat hat im vergangenen Herbst ein neues kantonales Gesetz über die Elektrizitätsversorgung verabschiedet. Dabei haben die vier Stromverteiler des Kantons Freiburg, die FEW, die Gruyère Energie SA, die Industriellen Betriebe Murten und das Elektrizitätswerk Jaun Gebrüder Buchs AG, ein Exklusivrecht für die Stromlieferung im Kanton Freiburg erhalten.

Mit dem neuen Gesetz wollte der Grosse Rat die Stromversorgung im Kanton Freiburg als Service public gewährleisten. So sollte auch verhindert werden, dass sich ein «Migros-Fall» wiederholt. Laut Revaz besteht aber dafür keine absolute Garantie, weil schwer abzuschätzen sei, ob das Bundesgericht den Fall aufgrund des kantonalen Gesetzes anders beurteilen würde. Bekanntlich haben die Herren von Lausanne den FEW vorgeworfen, ihre Monopolstellung zu missbrauchen.
Wassernutzungs-Vertrag mit Staat

Die FEW, die im Jahr 2002 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden sind, haben kürzlich mit dem Staat einen neuen Vertrag für die Wassernutzung zur Energiegewinnung unterzeichnet. Als AG besitzen sie kein Monopol mehr auf die Nutzung der Wasserkraft im Kanton Freiburg.

Rund 6,5 Mio. Franken zahlen die FEW dem Staat jährlich für die Wassernutzung in ihren Werken in Montbovon, Lessoc, Montsalvens, Rossens, Magere Au und Schiffenen. Im neuen Vertrag sind die Anlagen genau beschrieben, so dass besser berechnet werden kann, was die FEW für die Wasserrechte bezahlen müssen. Auch ist darin die Restwassermenge geregelt. Laut Benoît Revaz müssen die FEW im Winter 2,5 m3 Wasser pro Sekunde, im Sommer 3,5 m3 garantieren. Somit entsprechen die FEW schon heute den Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes, das erst im Jahr 2005 in Kraft tritt. az

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