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Leistungen dürften gekürzt werden

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Der Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) schlägt eine Änderung des jetzigen Vorsorgeplans zu einem Plan nach Beitragsprimat vor. Er ersucht um eine finanzielle Beteiligung der bei der Pensionskasse angeschlossenen Arbeitgeber als flankierende Massnahme. Demnächst werden die Diskussionen mit den Sozialpartnern beginnen. Im letzten Quartal dieses Jahres will der Staatsrat die Vorlage in die Vernehmlassung schicken.

Gestern wurde im Freiburger Rathaus über diese Pläne informiert. Dabei waren die Staatsräte Georges Godel (CVP), Jean-Pierre Siggen (CVP) und Anne-Claude Demierre (SP) sowie seitens der PKSPF Vizepräsident Gérald Mutrux, Verwalter Claude Schafer und vom Komitee Bernard Fragnière, der gleichzeitig Präsident der Föderation der Personal­verbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (­Fede) ist.

Gestiegene Lebenserwartung

Eine Änderung des Vorsorgeplans ist gemäss Schafer aus mehreren Gründen nötig. Dazu gehören eine höhere Lebenserwartung, ein schlechteres Verhältnis von Aktiven zu Rentnern, eine sinkende Renditeerwartung, eine Senkung des technischen Zinssatzes von 3,25 auf 2,25  Prozent sowie die gesetzlichen Vorgaben.

Die Renditeerwartungen sind zwischen 2014 und 2015 von 3,75 Prozent auf 2,8  Prozent gesunken, was einem jährlichen Manko von 43  Millionen Franken entspricht. Aber auch der gesunkene technische Zinssatz hat Folgen. Für einen 60-Jährigen ist dadurch 14  Prozent mehr Kapital nötig, um eine monatliche Rente von 3500 Franken zu erhalten; für einen 65-Jährigen sind es 12,3  Prozent mehr Kapital. Aber auch der Referenzzinssatz nach der Fachrichtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten ist seit 2007 von 4,5 auf 2  Prozent gesunken. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes zwischen 2000 und 2010 von 82,3  Jahren um 16,4  Prozent auf 85,14  Jahre gestiegen.

«Wohl unausweichlich»

Der Vorstand hat daher in über zweijähriger Arbeit vor allem drei Vorschläge zur Sicherung der finanziellen Zukunft der Kasse gemacht: einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, eine Rekapitalisierung sowie Übergangsmassnahmen. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass der derzeitige Finanzplan ohne diese Systemanpassungen nicht mehr eingehalten werden kann», so Fragnière. «Das hat mehrere Konsequenzen: Der Wachstumspfad wird verlassen, die gesetzlichen Vorgaben werden nicht eingehalten, und letztlich ist die finanzielle Zukunft der Kasse gefährdet.»

Ende 2016 habe die Kasse einen Deckungsgrad von 73,3  Prozent erreicht, was einer Unterdeckung von 59,9  Millionen Franken entspreche. 2017 erreichte man dann dank einer ausserordentlichen Börsenperformance einen Deckungsgrad von 79,3  Prozent. Immerhin betrug die Höhe der Staatsgarantie per Ende 2017 1,172  Milliarden Franken. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss nun der Deckungsgrad bis zum Jahr 2052 auf 80  Prozent erhöht werden. Dafür fehlt laut Fragnière der Gegenwert eines Beitrags von 5,7  Prozent oder rund 72  Millionen Franken Jahresbeiträge. Immerhin bedeutet die vom Vorstand bereits entschiedene Senkung des technischen Zinssatzes von 3,25 auf 2,25  Prozent per 1. Januar  2020 insgesamt 210  Millionen Franken mehr für die Kasse, eine Neubewertung des Immobilienvermögens 220  Millionen mehr. Letztere bleibt allerdings ohne Auswirkung auf die Liquidität. Ein Festhalten an den jetzigen Leistungen für alle Versicherten würde laut Fragnière Kosten von 1,8  Milliarden Franken bedeuten. Und er konstatiert: «Eine Vorsorgeplanänderung ist unumgänglich, und wie bei den anderen Schweizer Pensionskassen ist eine Leistungskürzung wohl unausweichlich.»

Hin zum Beitragsprimat

«Ohne flankierende Massnahmen ist der Vorstand früher oder später gezwungen, die Leistungen des jetzigen Vorsorgeplans anzupassen», hielt Mutrux fest. Die Folge wäre eine Senkung des Rentensatzes von 1,6 auf rund 1,3  Prozent, was einer durchschnittlichen Leistungskürzung um rund 20  Prozent entspräche. Daher schlage der Vorstand einen Wechsel zu einem Beitragsprimat vor, mit den gleichen Beiträgen wie jetzt. Zur Erklärung: Beim Leistungsprimat werden die Leistungen im Versicherungsfall zum Voraus aufgrund des versicherten Lohns festgelegt. Beim Beitragsprimat hingegen werden die Leistungen aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Das Leistungsprimat war in der Schweiz lange das System der öffentlichen Hand, kommt aber gegenwärtig nur noch in den Kantonen Freiburg, Waadt und Genf zur Anwendung. Neuenburg wechselt auf Anfang 2019 zum Beitragsprimat. Das Beitragsprimat hat laut Mutrux mehrere Vorteile. So biete es eine bessere Garantie für den Fortbestand der Kasse, bessere Steuerungsmöglichkeiten für den Vorstand, und es sei ein transparenteres Kapitalisierungsverfahren möglich. Dadurch werde das Risiko bezüglich der Anlageperformance teilweise auf die Versicherten überwälzt. Dieses Risiko dürfte aber teils mit Übergangsmassnahmen sowie einer besseren Kapitalisierung kompensiert werden.

Bis zu 1,1 Milliarden sind nötig

Der Vorstand schlägt nun vor, dass, je nach Modell, für die über 50- oder über 52-jährigen Versicherten Übergangsmassnahmen vorgesehen werden. Es werden laut Mutrux nun zwei Modelle für Kompensationsmassnahmen zur Wahl gestellt. Das erste sieht maximale Leistungskürzungen von 15  Prozent für die über 50-jährigen Versicherten vor, das zweite für die über 52-jährigen Versicherten eine zwei oder drei Jahre längere Erwerbstätigkeit, um die nach dem jetzigen Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten – dies in drei Varianten. Je nach Modell und Variante bewegen sich die Kosten für diese Übergangsmassnahmen zwischen 442 und 570  Millionen Franken. Nach der Vernehmlassung wird die Wahl auf eines der Modelle fallen. «Die Kasse wird die Versicherten zeitnah informieren», so Mutrux. Alle Versicherten werden ein Schreiben mit einer individuellen Berechnung oder einem Verweis auf eine automatische Berechnung auf der Website der Kasse erhalten.

Ein letzter Punkt betrifft die Rekapitalisierung der Kasse. Für die Aufstockung der Wertschwankungsreserve und deren Ausrichtung, die Anlagestrategie und letztlich die finanzielle Konsolidierung der Kasse ersucht deren Vorstand beim Staat um einen Beitrag von weiteren 500  Millionen Franken. «Der Arbeitgeber ist als Einziger in der Lage, das zu finanzieren», so Mutrux. Letztlich seien also auch mit einem Systemwechsel finanzielle Mittel des Staates von 0,9 bis 1,1  Milliarden Franken nötig. Das seien immerhin 800  Millionen weniger als bei einem Festhalten am jetzigen Modell.

Per 1. Januar 2020

«Der Staatsrat ist der gleichen Meinung wie der Vorstand», hielt Godel fest. «Sofortiges Handeln ist angesagt, und es braucht eine Vorsorgeplanänderung.» Neben der Vernehmlassung werde der Entwurf auch den Sozialpartnern präsentiert. 2019 komme der Gesetzesentwurf vor den Grossen Rat, per 1. Januar 2020 könnte er in Kraft gesetzt werden.

Zahlen und Fakten

19 300 Versicherte, 6140 Rentenbezüger

Die PKSPF zählt derzeit 19 300 Versicherte und 6140 Rentenbezüger. Das Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentnern ist seit 2007 von 4,4 zu 1 auf 3,14 zu 1 gesunken. Das Vermögen der Kasse beträgt 4,5 Milliarden Franken. Die Jahresbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer betragen 173 Millionen beziehungsweise 121 Millionen Franken. 2017 wurden 191 Millionen Franken in Form von Renten ausgerichtet, 14 Millionen als Kapital und 76 Millionen als Freizügigkeitsleistungen.

jcg

Reaktionen

«Inakzeptable Rentenkürzungen»

An Reaktionen zur Revision des Vorsorgeplans der PKSPF fehlte es gestern nicht. Die FDP-Kantonalpartei äusserte sich in einem Communiqué ausdrücklich erfreut über die vorgestellten Massnahmen. «Der Freisinn begrüsst den Willen, das Beitragsprimat umzusetzen, und bedauert, dass dieser Entscheid nicht schon früher gefällt wurde», heisst es darin. Denn seit Jahren sei die finanzielle Situation dieser Pensionskasse immer schlechter geworden. Dieser Schritt sei daher wirklich dringend gewesen.

Kritischer tönte es vonseiten der Gewerkschaften. Die Sektion Freiburg des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sprach in einer Medienmitteilung von «inakzeptablen Rentenkürzungen». Diese könnten für gewisse Angestellte bis zu 40  Prozent betragen. Der Wechsel zum Beitragsprimat sei nicht gerechtfertigt, ebenso wenig wie die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,25 auf 2,25  Prozent. Die finanzielle Situation der Kasse sei zwar «desaströs», aber dennoch seien solche «brutalen» Leistungskürzungen «selten».

Etwas gemässigter äusserte sich die Föderation der Personal­verbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (Fede) in einem Communiqué. «Wir erwarten vom Kanton, dass er die Situation umgehend und mit grosser Sorgfalt prüft und damit seine Verantwortung gegenüber seinem Personal wahrnimmt», heisst es darin. Es bestehe leider kein Zweifel, dass sich die Leistungen für das Personal in Zukunft verschlechtern würden. Es liege nun am Kanton, mit gutem Beispiel voranzugehen, um so den Schaden zu begrenzen.

jcg

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