Die Aufgaben eines Untersuchungsrichters, einer Untersuchungsrichterin ist es, bei Verdacht auf eine strafbare Handlung die Strafuntersuchung zu leiten. Primär geht es darum, die Wahrheit über einen ganz bestimmten Sachverhalt abzuklären.
Der Untersuchungsrichter nimmt Strafanzeigen entgegen und eröffnet bei wahrscheinlichem Vorliegen einer Straftat ein Verfahren. Je nach dem Ergebnis seiner Ermittlungen, bei denen er von der Polizei unterstützt wird, erlässt er selber einen Strafbefehl, stellt das Verfahren ein oder überweist den Täter an die urteilende Behörde.