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Lenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Es geschah am 1. Dezember 2014 um circa 17.15 Uhr: Ein Lenker eines Lieferwagens war in Tafers auf der Schwarzseestrasse mit weniger als 50 Stundenkilometern nach Alterswil unterwegs, als er bei einem Fussgängerstreifen auf der Höhe einer Bushaltestelle eine Fussgängerin übersah und es zur Kollision mit dieser kam. Die 85-Jährige verletzte sich dabei schwer und erlag kurze Zeit später im Spital ihren Verletzungen (die FN berichteten). Die Staatsanwaltschaft hat den 57-jährigen Lenker nun wegen fahrlässiger Tötung per Strafbefehl für schuldig befunden. Sie argumentiert damit, dass die Geschwindigkeit des Lenkers aufgrund der schlechten Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse nicht den Umständen angepasst war und er somit nicht auf Sichtweite habe halten können. Zum Unfallzeitpunkt habe es viel Verkehr gehabt, die Strasse war nass und es herrschte gemäss Strafbefehl Abenddämmerung. Zudem war es neblig und es fiel Nieselregen. Da der Fahrer die Strecke kannte, hätte er gemäss Staatsanwaltschaft damit rechnen müssen, dass nach dem Halt eines Busses Fussgänger den Zebrastreifen überqueren könnten, und hätte besonders vorsichtig sein müssen.

Der Lenker wurde zu einer bedingten Strafe von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, die Probezeit dauert zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 700 Franken sowie die Verfahrenskosten von 3200 Franken zahlen.  ak

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