Da wird seit Monaten von sämtlichen Parteien über das Fehlverhalten von Bundesanwalt Michael Lauper diskutiert und über seine Kandidatur für die Wiederwahl werden Meinungen verbreitet.
Man hatte zeitweise das Gefühl, es gebe in Bern nichts Wichtigeres zu verhandeln. Allen ist bekannt, dass der Bundesanwalt einen der Grundsätze im Strafprozessrecht verletzte. Dies wegen der nicht protokollierten Zusammentreffen mit dem Fifa-Chef. Anschliessend behauptet Lauper, er erinnere sich nicht mehr an alle Treffen.
Kurz vor den Eidgenössischen Wahlen wurde nun durch die Bundesversammlung Lauber für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. 114 National- und Ständeräte stimmten immerhin gegen Lauper.
Ausser Spesen – nichts gewesen!
Peter Gauch, Schmitten
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