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Der Verein der Logopädinnen reagiert

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Der Kanton ist für die logopädische Versorgung und die Finanzierung von logopädischen Massnahmen von 0 bis 20 Jahren verantwortlich. Das neue Gesetz zur Sonderpädagogik sieht vor, dass ab 2021 nur noch die Schullogopädinnen die Schülerinnen und Schüler mit Logopädiebedarf behandeln werden. Freischaffende Logopädinnen mit Zulassung werden den Frühbereich (bis vier Jahre) und den Nachschulbereich (16  bis 20 Jahre) abdecken.

Die Konferenz der Freiburger Logopädinnen- und Logopädenvereine kann seit einigen Jahren auf eine hervorragende Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Sonderpädagogik zählen. Logopädinnen wirken in Arbeitsgruppen mit, und wir stossen mit unseren Anliegen beim Amtschef auf offene Ohren. Dieses neue Gesetz basiert auf einem langjährig ausgehandelten Kompromiss, den der Berufsverband akzeptiert. Die im Gesetz festgehaltenen Ausnahmeregelungen, unter welchen Umständen Schülerinnen und Schüler weiterhin die Logopädie bei einer freischaffenden Logopädin besuchen können, sowie eine Übergangsphase von drei Jahren konnten wir verhandeln; diese sind nun im Gesetz verankert.

Hingegen braucht es unserer Meinung nach noch einige Anpassungen und Änderungen für die Umsetzung des Gesetzes. Wir wurden in der eingeschränkten Vernehmlassung als Vernehmlassungspartner eingeladen. Die Konferenz der Freiburger Logopädinnen- und Logopädenvereine hat für den Entwurf des Ausführungsreglements eine Stellungnahme verfasst und aufgezeigt, welche Artikel des Reglements dem Gesetz nicht entsprechen. Wir Logopädinnen unterstützen den Kanton in seinen Bestrebungen, den Fokus vermehrt auf die Prävention zu setzen; derzeit besteht eine Pilotgruppe mit den Logopädinnen des Amts für Sonderpädagogik und freischaffenden Logopädinnen, die ein Präventionskonzept ausarbeiten soll. Präven­tive Massnahmen werden längerfristig wirken; jedoch machen wir den Kanton seit längerem darauf aufmerksam, dass dieses Gesetz kurzfristig zu einem Engpass an Behandlungsplätzen in den Schuldiensten führen wird, auch in einigen deutschsprachigen Gemeinden. Im deutschsprachigen Kantonsteil haben wir von einer im Artikel erwähnten zweijährigen Wartezeit zum Glück noch nie etwas gehört. Die Chancengleichheit kann aber insofern gefährdet sein, dass sich finanzstarke Eltern für ihre eingeschulten Kinder weiterhin eine freischaffende Logopädin werden leisten können, während andere Kinder allenfalls im Schuldienst werden warten müssen.

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