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Ein Altersfreitod ist kein Mord

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In einem Leserbrief bezeichnet Rudolf Oeschger den Altersfreitod als Mord, und den Sterbehilfeorganisationen wie Exit und Dignitas wirft er vor, damit Beihilfe zu Mord zu leisten. Er zieht zur Unterstützung seiner Argumentation das Hitler-Regi­ me heran, das die Euthanasie hemmungslos, von Ge­setzes wegen legitimiert, durchführte. Nun würden diese Sterbehilfe­organisationen ihren Mitgliedern einreden, sie hätten das Recht, das Ende ihres Lebens selbst zu bestimmen. Abgese­hen davon, dass Vergleiche immer hinken und selten strin­ gent sind, ist festzuhalten, dass der hier angestellte gera­dezu im Rollstuhl daherkommt. Die Hit­ lerdiktatur war ein besonderes Unrechtregime. Die Sterbe­hilfe­ organisationen hingegen agie­ren in einem demokrati­schen Staat und sind entspre­chend legitimiert und organisiert.

Rudolf Oeschger behauptet implizit, der Mensch habe kein Recht, das Lebensende frei zu wählen. Es fehlt nur noch, dass er sich auf Gottes Wille beruft. Die Aufklärung hat den Menschen den Ausgang aus der selbst gewählten Unmündigkeit aufgezeigt und erklärt, dass der Mensch selbständig denken und handeln soll. Mit der Relativierung der religiösen Schöpfungsgeschichte hat der Mensch begriffen, dass er im Mittelpunkt der Evolution steht und letztlich Objekt der humanen Ethik ist. Und diese erlaubt es ihm, das Leben aus freiem Willen zu beenden, wenn eine unheilbare Krankheit vorliegt oder das Sein unerträglich mühsam ist. Somit liegt Rudolf Oeschger falsch; und er möge doch zur Kenntnis nehmen, dass der Freitod kein Mord ist, sondern ein Akt des freien Willens eines jeden mündigen Menschen. Denn nur auf der Erde weiterleben zu müssen, um Schmerzen zu erfahren und auf den Tod warten, macht wenig Sinn.

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