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Es braucht nationale Kriterien zur Tarif- Berechnung

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Gemäss oben erwähntem Artikel in den FN hat der Preisüberwacher Stefan Meierhans die Kosten für Betreuung und Pension in Alters- und Pflegeheimen ausgewertet, welche die Bewohner selbst bezahlen müssen. Das tat er in 91 Prozent der 1552 Heime in der Schweiz.

Die Auswertungen müssen alle betroffenen Heimbewohner und deren Angehörigen bedenklich stimmen und fast unglaubwürdig vorkommen! Warum? Angeblich bestehen enorme Preisunterschiede zwischen den Kantonen. Hierzu zwei Beispiele: Im Kanton Genf kostet ein Standard-Einzelzimmer pro Tag durchschnittlich 227 Franken und im Kanton Wallis 122 Franken bei einem schweizerischen Durchschnittswert von 171 Franken. Es handelt sich also pro Monat um Preisunterschiede bis gegen 3000 Franken pro Heimbewohner nur für die Betreuung und die Pension. Laut Recherchen von Tamedia sollen viele Heime für Pension und Betreuung mehr verrechnen als die effektiv anfallenden Kosten. Angeblich soll es an einer klaren Kostentransparenz fehlen. Da es sich in dieser Angelegenheit eindeutig um eine gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Frage handelt, sind meines Erachtens gesamtschweizerische, kantonale und regionale Regeln für die Festsetzung der Tarife nötig. Demzufolge wären die nationalen und kantonalen Behörden in der Verantwortung, um die jetzigen erwähnten Fragen und die in Zukunft sicher zunehmenden Herausforderungen zu bewältigen. Nationale Kriterien zur Tarifberechnung, aber auch bessere zukunftsgerichtete Management- und Marketingüberlegungen auf kantonaler und regionaler Ebene sind in dieser Angelegenheit unausweichlich!

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