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EU-Waffenrichtlinie: Worum es wirklich geht

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Glaubt man den Befürwortern der EU-Waffenrichtlinie, geht es bei der Abstimmung um die Frage «Schengen Ja oder Nein». Doch das ist falsch. Schengen ist nicht in Gefahr. Es geht einzig und allein darum, ob wir das Grundrecht auf Waffenbesitz behalten können oder nicht. Die Befürworter des verschärften Waffengesetzes blenden mit Akribie den Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie aus. Das ist eine gefährliche Fehlleitung und Manipulation der Abstimmung.

Bei einem Ja am 19. Mai würden am 1. Juni über 800 000 ehemalige und aktuelle Sturmgewehre der Schweizer Armee zu verbotenen Waffen. Nach dem Fahrplan der EU – bekannt geworden durch die Indiskretion eines Vertreters der EU-Waffenkommission – soll 2020 die Wirksamkeit der EU-Waffenrichtlinie überprüft und sollen 2022 alle halb automatischen Waffen wie Pistolen und Sturmgewehre, unabhängig von der Magazinkapazität und trotz Ausnahmebewilligungen, ganz verboten werden. 2027 sollen alle Revolver, Handrepetierer und Kippverschlusswaffen verboten werden. Damit wird das Ziel der EU, den privaten Waffenbesitz in Europa zu verbieten, erreicht sein. Deshalb: Wer Waffen besitzt und diese behalten will, muss am 19. Mai Nein zur EU-Waffenrichtlinie sagen. Wer künftig Waffen erwerben, verkaufen und/oder vererben will, muss ebenfalls Nein stimmen. Die nächsten Generationen werden uns dafür danken, dass das in der Schweiz traditionelle Recht auf Waffenbesitz dadurch erhalten bleibt.

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