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Flucht ins Ausland am 1. August

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Wir werden den Nationalfeiertag wie viele andere Leidensgenossen mit unserem Hund im nahe gelegenen Ausland verbringen. Denn er leidet wie auch die Wildtiere sehr unter der ständigen Knallerei.

Ich habe zwar nichts dagegen, dass am Abend des 1. August ein Feuerwerk stattfindet und Raketen gezündet werden. Aber nicht wie in der Realität bis weit nach Mitternacht. Einschreiten wegen Ruhestörung sollte man insbesondere gegen jene Lärmverursacher, die bereits Tage vor dem 1. August und noch Tage danach zu jeder Tages- und Nachtzeit Knallkörper explodieren lassen.

Es ist traurig, dass viele Bewohner der Schweiz gezwungen sind, ausgerechnet am Nationalfeiertag das Land zu verlassen.

«Einschreiten sollte man gegen jene Lärmverursacher, die bereits Tage vor dem 1. August und noch Tage danach zu jeder Tages- und Nachtzeit Knallkörper explodieren lassen.»

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