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Frauenquote ist nur vermeintliche Lösung zur Gleichberechtigung

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Soeben hat das eidgenössische Parlament entschieden, für die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30  Prozent beziehungsweise für letzteres Gremium eine Quote 20 Prozent vorzusehen. Was die Gleichstellung zwischen Frau und Mann fördern soll, bewirkt in Tat und Wahrheit genau das Gegenteil. Wenn etwa die Frauenquote bei der Anstellung eines neuen Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieds konsequent eingehalten werden soll, hat eine weibliche Kandidatin mit einer Frauenquote einen Vorteil gegenüber dem gleichqualifizierten männlichen Mitbewerber. Dies, weil mit ihrer Anstellung im Gegensatz zur Anstellung des Mannes doch eine gesetzliche Pflicht erfüllt wird. Mit einer Frauenquote ist den Frauen nicht geholfen – besteht doch die Gefahr, bei jeder umstrittenen Entscheidung als inkompetent abgestempelt und auf das hässliche Bild einer «Quotenfrau» reduziert zu werden. Es bleibt diesbezüglich abzuwarten, welche Frauen sich diesem enormen Druck werden aussetzen wollen.

Weiter stellt das völlig sinnlose Regulativ einen groben Eingriff in die autonome Führung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens dar. Es mutet seltsam an, in einem Land zu leben, in dem der Staat bestimmt, mit welchen Führungspersonen ein Unternehmen geführt werden soll, jedoch bei drohenden Verlusten keine Haftung übernimmt.

Es bleibt aus diesen Gründen zu hoffen, dass die verabschiedete Regulierung möglichst keine Wirkung entfalten wird. Davon ist auch auszugehen, sind doch keinerlei Sanktionen vorgesehen, wenn die Frauenquote nicht eingehalten wird. Während kompetente Frauen bereits heute in den obersten Gremien sitzen, wird ein Unternehmen sich davor hüten, irgendwelche inkompetenten Frauen anzustellen, um eine Quote zu erfüllen, deren Missachtung nicht einmal zu Sanktionen führt.

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