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Grundloses Verbot

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Die buchstabengetreue Aus- legung des Gesetzes verbietet im Kanton Freiburg das Projekt «Generationen im Klassenzimmer». Die Erziehungsdirektion schreibt in diesem Zusam- menhang von «Risiken». Wir glauben eher, dass mangelnde Kenntnis der massgebenden Personen Grund für das Verbot ist. Oder ist es eine Attacke gegen die im deutschen Kantonsteil bestens eingeführte Institution, die man bodigen will? Unser Kanton nimmt es formaljuristisch genau, im Gegensatz zu 14 allesamt deutschsprachigen Kantonen mit 800 Senioren, die nur positive Erfahrungen mit dem Projekt gemacht haben. Es ist schleierhaft, weshalb im Kanton Freiburg Probleme und Risiken bestehen sollen. Wir Senioren haben uns während Jahren zur Verfügung gestellt, um die Lehrpersonen zu unterstützen. In den verschiedensten Fächern stehen wir den Lehrpersonen zur Seite, so etwa, wenn es um die Begleitung von schwächeren Schülern geht. Bei mehrstufigen Klassen gewährleisten wir die Klassenaufsicht, wenn ein Teil zum Beispiel im Computerraum unterrichtet wird. Wir können bei Bastelarbeiten mit Maschinen, in Sprachfächern oder Mathematik mit Erklärungen aus der Arbeitswelt weiterhelfen, dies stets unter Leitung der Lehrperson. Die Erziehungsdirektion macht auch auf Datenschutz und Privatsphäre aufmerksam, wie wenn die engagiert mitwirkenden Personen darauf aus wären, Kindern zu schaden! Alle Personen waren im Berufsleben, haben ihre Leistungen erbracht und möchten helfen. Froh wäre man nach Ansicht der kantonalen Schulbehörde, wenn sich die Senioren für Schulausflüge oder für Erzählungen ihrer Lebensgeschichte zur Verfügung stellten. Vergessen wird dabei, dass gerade Schulausflüge wegen des Verkehrs oder auch Wanderungen nicht ungefährlich sind! Das Risiko ist hier um einiges höher als in der Schulstube. Weder für die Lehrpersonen, die jeweils froh waren über die Unterstützung während zwei oder drei Stunden wöchentlich, noch für die engagierten Senioren ist der Entscheid nachvollziehbar. Die Erziehungsdirektion zieht für das Verbot die buchstabengetreue Auslegung des Gesetzes und die «Verantwortung» herbei anstelle des normalen Menschenverstands.

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