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Ja zur strikten Kontrolle des Lohndumpings

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Auf der politischen Traktandenliste der Schweiz und der EU steht gegenwärtig das abzuschliessende Rahmenabkommen. Dabei hat FDP-Aussenminister Ignazio Cassis die Acht-Tage-Frist in den Mittelpunkt gerückt, als er eine mögliche Aufweichung dieses Zeitraums zur Diskussion stellte. Diese Warterei empfindet Brüssel als diskriminierend für ausländische Firmen gegenüber dem heimischen Unternehmertum. Die Landesregierung hat nun signalisiert, dass diese Frist eine rote Linie darstelle, die nicht verändert werden dürfe. Es geht nicht primär darum, das örtliche Gewerbe zu schützen. Da die Löhne im Ausland geringer sind als im Land der Eidgenossen, soll damit verhindert werden, dass ausländische Arbeitskräfte hier Dumpinglöhne erhalten und so Firmen insgesamt billiger offerieren können.

Die Haltung des Bundesrates ist richtig, weil sie Sinn macht. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung unterstützt die bilateralen Verträge mit der EU, denn sie bringen beiden Seiten Vorteile und Nutzen. Wenn aber Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren, weil ausländische Unternehmen dank Dumpinglöhnen billiger arbeiten, werden sie sich von den Rahmenverträgen abwenden und bei einer Volksabstimmung ein verbittertes Nein einlegen. Ein Verlust der bilateralen Verträge würde unser Land wirtschaftlich schwer belasten. Dies gilt es zu verhindern.

Und noch etwas: Wenn man die der EU nicht passende Acht-Tage-Frist substituieren könnte mit einer absolut gleichwertigen Ersatzlösung, soll das geprüft werden. Doch bis heute hat eine solche noch keiner «erfunden».

«Wenn Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren, weil ausländische Unternehmen dank Dumpinglöhnen billiger arbeiten, werden sie sich von den Rahmen­verträgen ­abwenden.»

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