Rudolf Oeschger bemängelt in seinem Leserbrief, dass der schwerkranke und leidende Mensch selber entscheiden kann, ob er sein Leiden beenden will oder nicht. Die Alternative wäre, dass der Staat oder eine seiner Institutionen diese Aufgabe übernimmt. Eine Horrorvision. Ein Staatsbeamter, und nicht der Betroffene selbst, würden darüber entscheiden, ob der Patient weiterleben und weiterleiden soll oder nicht. Ein solcher Entscheid muss das alleinige Recht der betroffenen Person bleiben.
- Bern
- 17.04.2024
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