Die Aussage des Staatsrats, dass die Pflegetarife nichts mit der Betreuung zu tun haben, stimmt nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung. In der Realität sind Pflege und Betreuung jedoch im Alltag eines Pflegeheims eng miteinander verzahnt. Statt der zwei kantonalen, pauschalen Betreuungstarife wäre es wichtig, die Pflege- und Betreuungsleistungen genauer zu analysieren. Die strukturierte Abklärung des Bedarfs für die Pflege gibt es. Warum nicht auch eine für die Betreuung? Das wäre doch eine Studie an unserer Fachhochschule für Gesundheit wert, die der Staatsrat aktiv anregen beziehungsweise in Auftrag geben könnte. Damit würden erste Grundlagen für die Bedarfsanalyse und die Kosten der Betreuung erarbeitet. Gleichzeitig sähe man dabei auch, wie viel mehr Pflege es zum Beispiel für Demenzkranke oder in palliativen Situationen braucht und wie hoch ein differenzierter, abgestufter Betreuungstarif sein müsste, den der Kanton zur Deckung der Vollkosten finanzieren sollte. Das wäre ein schweizweit beachtetes Studienprojekt, das die aktuelle Diskussion um Zeit, Finanzierung und Entschädigung in der Langzeitpflege direkt aufnähme.
Hingegen ist die Aussage des Staatsrats falsch, dass es keinen Bildungsgang Langzeitpflege gäbe. Bereits seit gut fünf Jahren gibt es einen anerkannten, spezifisch auf die stationäre Langzeitpflege in Pflegeheimen ausgerichteten Lehrgang «Fachfrau/-mann Langzeitpflege und Betreuung» als gute und vor allem zeitlich weniger aufwendige Fortbildungsmöglichkeit für Fachangestellte Gesundheit (FaGe).
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