Politiker sind gefordert und verpflichtet, der Bevölkerung neutrale, wissenschaftlich belegte Fakten vorzulegen. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich in der Bevölkerung Verunsicherung gegen 5G breitmacht. Zweifellos birgt 5G Positives, aber auch Negatives in sich. Die Verunsicherung beruht darin, dass befürchtet wird, 5G könne für Mensch und Tier nachhaltig gesundheitsschädigende Folgen mit sich bringen. Dass sich in dieser Hinsicht die Politik auf kantonaler Ebene nicht einig ist, wird dadurch deutlich, dass bereits in einigen Kantonen ein Moratorium gegen Bau und Betrieb von 5G erlassen wurde. Auf nationaler Ebene wird somit ein politischer Zickzackkurs toleriert, der in der Bevölkerung aus verständlichen Gründen zu zusätzlicher Verunsicherung führt. Aus diversen Interessensgründen ist auf kommunaler und kantonaler Ebene eine uneinheitliche Bewilligungspraxis für Bau und Betrieb feststellbar. Eine sogenannte Laissez-faire-Praxis nimmt der Bevölkerung Vertrauen in die Politik. Bewilligungsverfahren erlauben zwar die Beschwerdeführung. Vor allem verunsicherte Bürgerinnen und Bürger werden daher zu diesem für alle Beteiligten lästigen und aufwendigen Rechtsmittel greifen. Um all diesen negativen Umständen auszuweichen, ist primär auf nationaler Ebene die Politik gefordert, vor der Zulassung von 5G eine einheitliche Strategie festzulegen. Für den vorliegenden Fall ist dies, der Bevölkerung neutrale und wissenschaftlich nachgewiesene Fakten vorzulegen über positive, aber auch negative, zum Beispiel gesundheitsgefährdende, Auswirkungen von 5G. Für die Bevölkerung wäre dies zweifellos eine nützliche Beurteilungsgrundlage.
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- 28.03.2024
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