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Störend und nicht korrekt

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Die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erinnern sich vermutlich nicht mehr an die Volksabstimmung vom 27. September 2009. Damals nahm das Volk die Vorlage «Befristete Zusatzfinanzierung der IV durch die Anhebung der Mehrwertsteuer» mit 54,6 Prozent an. Diese auf sieben Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (Normalsatz von 7,6 auf 8 Prozent; reduzierter Satz von 2,4 auf 2,5 Prozent und Sondersatz von 3,6 auf 3,8 Prozent) läuft nun am 31. Dezember aus. Mit dieser befristeten Massnahme wurde die Invalidenversicherung während sieben Jahren saniert. Somit müsste bei einer Ablehnung der Altersreform 2020 die Mehrwertsteuer auf die alten Steuersätze reduziert werden. Nur drei Monate bevor der damalige Volksentscheid zugunsten der IV-Sanierung ausläuft, müssen wir über eine erneute Mehrwertsteuererhöhung abstimmen. Somit wird der damalige Volkswille aufgehoben! Mich stört es, wenn bei der neuen Vorlage über eine Erhöhung von nur 0,6 Prozentpunkten gesprochen wird. Wenn man in Betracht zieht, dass diese Steuer eigentlich per 1. Januar 2018 wieder auf die vorherigen Steuersätze reduziert werden müsste, hätten wir bei einer Annahme der neuen Vorlage eine Erhöhung beim Normalsatz von einem Prozentpunkt (7,6 auf 8,6).

Zusätzlich finde ich es nicht korrekt, dass man die beiden Sozialsysteme AHV und berufliche Vorsorge (Pensionskasse) für die Sanierung der AHV koppelt. Die AHV ist eine rein soziale, vom Staat gegründete Vorsorge, welche auch nicht erwerbstätige Bürger einschliesst. Die Pensionskassen hingegen sind rein persönliche Vorsorgen, welche nur durch Lohnbeiträge der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer finanziert werden. Nun will man mit dieser Vorlage den Umwandlungssatz der Pensionskassen reduzieren und somit die persönlichen Renten senken. Mich ärgert es, wenn wir Bürger nur teilweise und ungenügend über diese Massnahmen informiert werden. Einer solchen Vorlage kann ich als ehemaliger Gemeinderat von Düdingen und Vorsteher des Sozialdienstes nicht ­zustimmen.

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