Verstehe ich das richtig, dass, nur wenn der Vermieter auf eine Monatsmiete verzichtet, auch der Kanton eine Monatsmiete übernehmen will. Dieser Unternehmer würde also für drei Monate nur eine Monatsmiete selbst zahlen müssen.
Der Unternehmer mit uneinsichtigem oder unwilligem Vermieter muss alle drei Monatsmieten selbst bezahlen. Also wer es am nötigsten hat, bekommt nichts vom Staat. Der Staatsrat soll doch bitte die Logik hinter diesem Entscheid erklären.
Oder habe ich das falsch verstanden?
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