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Wer stellt hier eine Gefahr dar?

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Die perfide Vergiftung eines Wolfes und anderer Tiere stellt in der hiesigen Region eine neue Dimension dar, wie unliebsame Lebewesen aus dem Weg geschafft werden können. Was ist, wenn ein im Freien spielendes Kind von den Giftködern gekostet hätte? Diese Wahrscheinlichkeit ist um ein Vielfaches grösser, als im Wald beim Beerensammeln von einem Wolf angefallen zu werden. Wie krank in seiner Wahrnehmung und Überzeugung muss jemand sein, eine solche Tat zu begehen?

In der Freiburgen Bergen halten sich seit Jahren in den Sommermonaten Dutzende von Gänsegeiern auf. In der Schweiz stellt dies eine einzigartige Situation dar, ist dementsprechend unter Interessierten bekannt und lockt Besucher in die Region. Es dürfte nicht überraschen, wenn einige dieser Aasfresser den Giftködern auch noch zum Opfer fallen.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft tut gut daran, die Ermittlungen umfangreich durchzuführen und die Täterschaft zu bestrafen. In der Schweiz werden strafbare Handlungen mit Tieren in der Regel als Kavaliersdelikte abgehandelt. Im Kanton Wallis wird beispielsweise die illegale Erlegung von Luchsen von den Behörden seit Jahren geduldet. Verfahren gegen mutmassliche Wilderer werden verschleppt und meistens ohne Verurteilungen eingestellt.

Ich bin der Meinung, dass im Zusammenhang mit der Wolfpräsenz in den letzten Jahren viel Aufklärungsarbeit gemacht wird. Risse von Nutztieren werden entschädigt und die Betroffenen über Herdenschutzmöglichkeiten informiert. Einige Unbelehrbare sind aber auch auf diese Weise nicht zu erreichen und handeln illegal, mit Waffen oder eben Gift. Personen mit einer solchen Einstellung sind zu bestrafen. Von Seiten der Behörden darf deshalb auch ein repressives Verhalten erwartet werden. Bund und Kantone kommen den ewig jammernden Nutztierhaltern und Jägern, welche nur eine Minderheit darstellen, bisher weit entgegen. Fakt aber ist: In kaum einem anderen Land in Europa werden, gemessen am Bestand, so viele Wölfe auf legale Weise erlegt wie in der Schweiz. Das Wolfskonzept Schweiz erlaubt den Kantonen Eingriffe in die Bestände. Darum sollte im vorliegenden Fall konsequent und mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden.

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