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Fischreiher abzuschiessen ist erlaubt

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Die Naturschützer, die einen Rekurs eingereicht hatten, argumentierten, dass die Graureiherbestände durch die von der Kantonsverwaltung bewilligten Abschüsse zu stark dezimiert würden. Ausserdem sei der Schaden, den die Vögel anrichteten, nicht genügend bewiesen. Die Verantwortlichen hätten auch nichts unternommen, um ihre Zuchten vor den Reihern zu schützen.

In einem Punkt sind sich Fischzüchter und Naturschützer einig: Das einzige, was die Fischkulturen wirklich vor den Reihern schützt, sind Netze. Diese kosten gemäss den Beschwerdeführern rund 15 000 Franken. Dieser Betrag reiche kaum, um die Materialkosten zu decken, geschweige denn die Einrichtung und den Unterhalt, machten die Fischzüchter geltend. Sie rechnen mit Kosten zwischen 70 000 und 90 000 Franken. Diese Zahl hielt auch das Kantonsgericht für plausibel.

Geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht

Zudem seien die Netze in gewissen Zuchten schwierig anzubringen und zu unterhalten. Das treffe insbesondere auf einen Betrieb im Galterental zu. Solange die zwar geschützten Vögel nicht vom Aussterben bedroht seien, könne man von den Fischzüchtern nicht erwarten, solche Beträge zu investieren, kam das Gericht in seinem auf dem Internet veröffentlichten Urteil zum Schluss. Die Abschüsse sind allerdings an Bedingungen geknüpft: Sie dürfen nur auf dem Gebiet der Fischzuchten erfolgen und mit Karabinern oder Jagdgewehren vorgenommen werden. Ausserdem müssten als Massnahmen Vogelscheuchen aufgestellt werden.

Jeder erlegte Reiher muss schliesslich auch dem Kanton gemeldet werden. Fischreiher sind in der Schweiz nicht selten, stehen aber seit 1926 unter Schutz. sda

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