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Leugner des Holocausts verurteilt

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Die Freiburger Justiz warf Berclaz vor, im Sommer 2003 ein Bulletin im Internet verbreitet zu haben, worin die Existenz der Gaskammern im 2. Weltkrieg in Frage gestellt werde. Berclaz bestritt vor Richter Michel Morel nicht, der Autor des fraglichen Bulletins zu sein.

Auf die Frage des Richters, ob er den Holocaust leugne, antwortete Berclaz: «Ich bestreite nichts, ich möchte, dass über diese Frage eine Debatte geführt werden darf.»
Mit dem jüngsten Urteil stand der 54-jährige Berclaz zum dritten Mal vor dem Gericht in Châtel-St-Denis. Im Sommer 2003 war er wegen Rassendiskriminierung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Gleichzeitig wurde die Bewährung für eine viermonatige Strafe aus dem Jahr 1999 aufgehoben. Letzten Monat wurde zudem eine weitere viermonatige Strafe aus dem Jahr 2000 wegen Veruntreuung in eine unbedingte Strafe umgewandelt.
Berclaz, der seine Strafe in einem Gefängnis im Kanton Wallis absitzt, versuchte, sich 2004 seiner Strafe durch Flucht nach Serbien zu entziehen. Er stellte sich schliesslich freiwillig den Behörden.

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