Ausländer- und Asylrecht gilt ab 2008
BERN. Der Bundesrat hat das neue Ausländer- und Asylrecht am Mittwoch auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Er verspricht sich von der Durchsetzung dieser Erlasse eine Verbesserung der Ausländer- und Asylpolitik und eine entschlossenere Bekämpfung von Missbräuchen. Bundesrat Christoph Blocher nutzte den Anlass, um vor den Medien eine Erfolgsbilanz «seiner» Asyl- und Ausländerpolitik seit dem Amtsantritt 2004 zu ziehen. Die Zahl der Asylgesuche habe sich in den letzten fünf Jahren auf 10 000 und die Zahl der Personen im Asylprozess auf 18 000 halbiert. Der Anteil der unbegründeten Asylgesuche ist von 90 auf 80 Prozent gesunken. Der Bestand der rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden ist um ein Drittel auf 5800 zurückgegangen. Als heilsam hat sich laut Blocher erwiesen, dass unentschuldbare Papierlosigkeit ein Nichteintretensgrund ist. Der Anteil der «Papierlosen» habe sich um 10 auf 25 Prozent verringert. Ein Sonderfall seien die 2500 Dienstverweigerer und Deserteure aus Eritrea, die gemäss richterlichem Urteil als Flüchtlinge anerkannt werden müssen. Blocher plant deshalb einen dringlichen Bundesbeschluss zur Änderung des neuen Asylgesetzes, wonach Dienstverweigerung allein keine Flüchtlingseigenschaft begründet. sda
Bericht auf Seite 27