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Lidl kann in Bulle nur mit neuen Plänen bauen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

BulleLidl sieht überall genau gleich aus: Ein einstöckiges Gebäude mit gelbblauem Logo und mit viel Parkfläche rundum. Die Bauweise des deutschen Discounters frisst viel Bauland. Dem Gemeinderat von Bulle sind Lidl und andere Harddiscounter darum ein Dorn im Auge.

Lidl hatte Land an der Veveystrasse in Bulle gekauft und auch eine Baubewilligung erhalten. Weil das Verteilzentrum in Sévaz noch nicht erstellt ist, schob Lidl den Bau der Filiale in Bulle hinaus – und beantragte eine Verlängerung der Baubewilligung. Der Oberamtmann des Greyerzbezirks, Maurice Ropraz, lehnte dies ab. Lidl ging vors Kantonsgericht – und blitzt ab, wie das Gericht gestern auf seiner Internetseite mitteilte.

Die Gemeinde Bulle hat letzten Herbst ihren Ortsplan teilrevidiert: Neu dürfen in der Zone, in der sich Lidl ansiedeln will, Detailhändler nicht mehr als die Hälfte der Bruttofläche belegen. Das Ziel: Neue Gebäude sollen mehrstöckig sein und auch Büro- oder Praxisräume beherbergen. Lidl erhielte nach diesem neuen Ortsplan keine Baubewilligung mehr für sein Projekt. Das Kantonsgericht entschied nun, dies sei Grund genug, die bereits erteilte, aber nicht benutzte Baubewilligung nicht zu verlängern. Das öffentliche Interesse an einem revidierten Ortsplan und damit an einer verbesserten städtebaulichen Planung überwiege das private Interesse von Lidl, überall das genau gleiche Gebäude aufzustellen. Lidl könne nach wie vor auf seiner Parzelle ein Ladenlokal bauen, schreibt das Kantonsgericht in seiner Begründung: «Aber nicht sein uniformes Konzept, das eben genau unvereinbar mit dem neuen Ortsplan ist.»

Vor Bundesgericht?

Ob Lidl vor Bundesgericht gehen wird, ist noch nicht klar. «Derzeit prüfen wir den Entscheid des Kantonsgerichtes Freiburg», antwortet die Geschäftsleitung Lidl Schweiz per Mail; während des laufenden Rechtsmittelverfahrens will sie keine weiteren Angaben zum Vorgehen machen. njb

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