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«Lidl will uns Angst machen»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Hannes Währer

Direkt neben dem Grundstück in Sévaz, auf dem Lidl das Verteilzentrum für seine Filialen in der Westschweiz errichten will, lebt Adeline von Gunten. Mit einem Rekurs an das Verwaltungsgericht wehrt sich von Gunten gegen den geplanten Bau des Zentrums.

Sie gehen davon aus, dass die Baubewilligung für die geplante Verteilzentrale von Lidl in Sévaz nicht gesetzeskonform ist?

Ja. Das geltende Baugesetz schreibt in Artikel 70 vor, dass der Gesuchsteller, also Lidl, sämtliche Kosten für Ausbau, Anpassung und Unterhalt des benötigten öffentlichen Strassennetzes tragen muss. Eine entsprechende Vereinbarung, die das Gesetz zwingend vorsieht, fehlt.

Was bewirkt das Fehlen dieser Vereinbarung?

Pro Tag wird mit 450 Personenwagen und 240 Lastwagenbewegungen gerechnet. Die Kantonsstrasse zwischen Estavayer-le-Lac und Payerne ist dafür von der baulichen Substanz her ungeeignet. Die Folge sind Unterhalts- und Sanierungskosten, die der Steuerzahler berappen muss, weil der Kanton seinen Gesetzen keinen Nachdruck verschafft. Das kommt einer Subvention des Konzerns gleich.

Lidl ist ebenfalls unzufrieden mit der Baubewilligung und hat Rekurs beim kantonalen Verwaltungsgericht eingelegt.

Was den Konzern stört, ist, dass er in der Baubewilligung zu den Angaben über die Anzahl Fahrzeuge, die als Basis für die Umweltverträglichkeitsprüfung diente, verpflichtet wurde.

Spielt Lidl also nicht mit offenen Karten?

Eine Firma, die von Beginn an Grundlagenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung liefert, die mit dem realen Vorhaben nicht übereinstimmen, ist unglaubwürdig.

Nun hat Georges Godel von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) im Februar eine neue Verfügung erlassen.

Mir ist unverständlich, weshalb Godel mit dieser Entscheidung in das laufende Verfahren eingreift. Der Entscheid weicht die ursprünglichen Rahmenbedingungen der Baubewilligung zu Gunsten von Lidl auf. Aus meiner Sicht muss ein neues Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden. Zudem frage ich mich, welche Interessen Herr Godel vertritt, diejenigen von Lidl oder die der Bevölkerung?

Zurück zu Lidl. Der Konzern hat nicht nur gegen die Baubewilligung für sein Verteilzentrum rekurriert. Er verlangt von Ihnen auch eine Entschädigung, da Sie ebenfalls einen Rekurs eingereicht haben.

Lidl will uns damit ganz einfach Angst machen, damit wir aufgeben. Und es ist natürlich eine Tatsache, dass wir im Verhältnis zu einem Grosskonzern über ein minimales Budget verfügen und somit benachteiligt sind.

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