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Lidl zieht Rekurs an das Bundesgericht weiter

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Bulle«Lidl Schweiz hat sich entschlossen, gegen den Entscheid des Kantonsgerichts beim Bundesgericht zu rekurrieren»: Dies antwortet der deutsche Harddiscounter den FN per Mail. Lidl hatte eine Baubewilligung erhalten, um an der Veveystrasse in Bulle eine Filiale zu erstellen – hat mit dem Bau aber noch nicht begonnen, weil das Verteilzentrum in Sévaz noch nicht erstellt ist.

Neuer Ortsplan

Darum beantragte Lidl eine Verlängerung der Baubewilligung. Der Oberamtmann des Greyerzbezirks und das Kantonsgericht lehnten dies ab: Die unbenutzte Baubewilligung sei nicht mehr gültig, da Bulle letzten Herbst den Ortsplan revidiert habe.

Mit der Ortsplanrevision dürfen Detailhändler in der Zone, in der sich Lidl ansiedeln will, nicht mehr als die Hälfte der Bruttofläche belegen. Das Ziel: Neue Gebäude sollen mehrstöckig sein und auch Büro- oder Praxisräume beherbergen.

Lidl erhielte nach diesem neuen Ortsplan keine Baubewilligung mehr für sein Projekt. Darum sei die Bewilligung nicht zu verlängern, urteilten Oberamtmann und Kantonsgericht. Diesen Entscheid zieht Lidl nun vors Bundesgericht. «Unser Ziel ist es nach wie vor, in Bulle eine Filiale zu realisieren», schreibt Lidls Geschäftsleitung; zum Inhalt des Rekurses will sie sich aber nicht äussern. njb

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