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Lieber ein Preis als ein Label oder ein Gesetz für die Gleichstellung

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Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau im privaten Sektor betrug zuletzt 19,6 Prozent, wobei 43  Prozent dieser Differenz nicht durch objektive Faktoren erklärt werden können. Bei Löhnen unter 4000 Franken sind die Frauen klar in der Mehrheit, bei solchen über 8000 Franken sind es die Männer.

Aufgrund dieser vom Bundesamt für Statistik festgehaltenen Erkenntnisse verlangten Martine Fagherazzi (SP, Ecuvillens) und Elias Moussa (SP, Freiburg) vom Staatsrat in einer Motion die Einführung eines Labels für die Gleichstellung von Mann und Frau in privaten und öffentlichen Freiburger Unternehmen. David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) und Andréa Wassmer (SP, Belfaux) wollten hingegen die Lohngleichheit in einem Gesetz verankert haben.

Der Staatsrat teilt die Sorgen der Grossräte bezüglich Lohndiskriminierung, schreibt er in den Antworten auf die beiden Motionen. Er empfiehlt aber, die gesetzliche Verpflichtung abzulehnen und die andere Motion nur dann anzunehmen, wenn sie durch die Einführung eines Gleichstellungspreises erfüllt werden kann.

Preis wäre einfacher

Für die Einführung eines Labels sei mit erheblichem Aufwand zu rechnen, schreibt der Staatsrat. Kontrollen über die Einhaltung der Qualitätsmerkmale müssten streng sein. Es bräuchte einen Zertifizierungsprozess und eine staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle.

Ein Gleichstellungslabel komme bei den Sozialpartnern schlecht an, so der Staatsrat. Die Unternehmen befürchteten den administrativen und finanziellen Aufwand, Unübersichtlichkeit und Beliebigkeit. Und den Gewerkschaften erscheine ein Label als Alibiübung. Zudem sei ein Label eher eine Angelegenheit der Privatwirtschaft. Demgegenüber könne bei einem Gleichstellungspreis der Aufwand klein gehalten werden; er stelle aber trotzdem einen Beitrag für ein positives Image dar.

Aus all diesen Gründen befürwortet der Staatsrat einen Gleichstellungspreis, der alle zwei oder drei Jahre an ein Unternehmen vergeben wird, das durch Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen Pionierarbeit leistet.

Gegen die Verfassung

Bezüglich einer Gesetzesänderung verweist der Staatsrat darauf, dass das Bundesrecht den Handlungsspielraum der Kantone auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse beschränke. Für die Privatwirtschaft garantiere die Bundesverfassung Wirtschaftsfreiheit und Vertragsfreiheit.

Die Rolle des Staats beschränke sich deshalb darauf, als Arbeitgeber die Lohngleichheit von Mann und Frau anzuwenden. Dafür hatte der Staatsrat 2016 eine Charta unterzeichnet, und er hat einen «Plan für die Gleichstellung von Mann und Frau in der kantonalen Verwaltung» mit 25  Massnahmen erstellt.

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