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Lieferanten missachten Verkehrsregeln

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Freiburg Die Regeln für die Fussgängerzonen im Freiburger Stadtzentrum sind eigentlich einfach: Parkieren ist nicht erlaubt, Velofahren hingegen schon (Ausnahme ist die Abfahrt der Lausannegasse), und mit einem Fahrzeug dürfen Lieferanten nur zu den genehmigten Uhrzeiten, zwischen 6.30 und 11 Uhr, in die Zonen. Dabei gilt immer: Die Fussgänger haben Priorität.

Dass diese Regeln nicht allen klar sind, zeigt die neueste Beschäftigung der Stadtpolizei: Sie führt seit Anfang Dezember in den Fussgängerzonen der Stadt eine Informationskampagne durch, um Passanten, Geschäftler und Lieferanten die geltenen Regeln in Erinnerung zu rufen.

«Wir erhalten regelmässig Klagen von Anwohnern oder Passanten», sagt Gemeinderat und Vorsteher der städtischen Polizei, Charles de Reyff, auf Anfrage. Mal sei es die Lausannegasse, die morgens als Durchfahrt genutzt werde, mal seien die Lieferwagen zu schnell unterwegs. Der Ausschlag für die Informationsaktion gab also kein konkretes Ereignis: «Wir verstärken die Kontrollen in regelmässigen Abständen.»

Bis zu 200 Franken

Während der kommenden Wochen wird die Stadtpolizei, unterstützt von einigen Beamten der KaPo, Flyer verteilen und «das Gespräch suchen, aber noch keine Bussen verteilen». Ab Januar müssen die Verkehrssünder dann in die Tasche greifen: 100 Franken muss zahlen, wer mit dem Auto durch die Fussgängerzone fährt, und fürs Parkieren kommen nochmal 40 bis 100 Franken drauf. cf

Express

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