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Listenverbindung bald auch bei den Gemeinderatswahlen

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Grossrat Wandeler hatte in der Begründung seiner Motion in Erinnerung gerufen, dass heute Listenverbindungen bei Gemeindewahlen, nach dem Proporzsystem durchgeführt, nicht möglich sind. Bei den Generalratswahlen ist das nicht weiter tragisch, da hier kein Quorum erreicht werden muss. Bei den Gemeinderatswahlen sieht das Gesetz hingegen ein Quorum von 7,5 Prozent vor, genau wie bei den Grossratswahlen.

Die Einschränkung bei den Gemeinderatswahlen wirkt sich nun in Zukunft mehr aus als bisher. Nach der kürzlich erfolgten Gesetzesänderung können die Gemeinden die Anzahl ihrer Gemeinderäte selber bestimmen. Einige Gemeinden prüfen eine Verkleinerung des Gemeinderats, dies auch in grösseren Gemeinden.
In der Stadt Freiburg ist bekanntlich letztes Jahr eine Initiative angenommen worden, wonach der Gemeinderat in Zukunft bloss noch fünf (vollamtliche) Gemeinderäte zählen soll. Mit einem Quorum von 7,5 Prozent und dem Verbot der Listenverbindung bestünde nun die Gefahr, einen grossen Teil der Wählerschaft einer Gemeinde auszuschliessen, wenn ein kleiner Gemeinderat in Proporzwahl gewählt wird.
In seiner Antwort auf die Motion gibt der Staatsrat Philippe Wandeler recht. Er weist darauf hin, dass das Gesetz über die Ausübung der bürgerlichen Rechte zurzeit revidiert wird. Der Staatsrat wird in diesem Zusammenhang einen Antrag an den Grossen Rat ausarbeiten, der somit recht bald zur aufgeworfenen Frage wird Stellung nehmen können. In diesem Sinne beantragt der Staatsrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

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