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Lohnausweis bringt mehr Gerechtigkeit

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In einem Postulat hatten die Grossräte Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) und Bruno Jendly (CVP, Düdingen) den Staatsrat gebeten zu prüfen, den bisherigen Lohnausweis beizubehalten. Als Begründung führten sie u.a. an, dass die Kantone die Steuerhoheit haben und dass der neue Steuerausweis für die kleinen und mittleren Unternehmen mit noch mehr administrativem Aufwand verbunden ist.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass sich seit der Einführung des jetzigen Steuerausweises die Gesetzgebung (z.B. Gegenwartsbesteuerung) und die Gehaltszahlungsarten (Grundlohn, Sonderzahlungen, Gehaltsnebenleistungen usw.) geändert haben. Deshalb sei ein weiterentwickelter Lohnausweis gerechtfertigt. Bei dessen Ausarbeitung hätten sich Vertreter der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Wirtschaft geeinigt, hält der Staatsrat fest.
Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden werden für die Steuererklärungen und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare verwendet. Deshalb habe die Dachorganisation aller kantonalen Steuerverwaltungen in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Steuerverwaltung einen neuen Lohnausweis für die ganze Schweiz ausgearbeitet, der auch als Rentenbescheinigung dient, schreibt der Staatsrat in der Antwort auf das Postulat.
Die Unternehmen haben Interesse, dass in der ganzen Schweiz das gleiche Formular für die Lohnbestätigung verwendet wird, hält der Staatsrat fest. Eine Entlastung der KMU dürfe nicht auf Kosten von gesetzlichen Vorschriften gehen. Der Staatsrat widerspricht auch der Auffassung der Motionäre, dass der neue Lohnausweis zu einer Kriminalisierung der Unternehmer führe, weil beim Ausfüllen angesichts so vieler komplizierter Vorschriften unweigerlich Fehler passieren. «Der Staatsrat ist für den neuen Lohnausweis, der zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen wird.» Er beantragt deshalb, das Postulat abzuweisen.

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