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Lösung gefunden für Stelle der Jugendbeauftragten

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Der Artikel im Jugendgesetz war einmalig in der kantonalen Gesetzgebung: Die Stelle als Jugendbeauftragte musste zu gleichen Teilen zwischen einer deutsch- und französischsprachigen Person aufgeteilt werden. Seit gestern ist dieser Passus Vergangenheit. Der Grosse Rat hat einstimmig einem neuen Gesetzestext zugestimmt, mit dem die Stelle auch von einer einzelnen Person ausgeübt werden kann.

Auslöser für die Änderung war, dass bei einer Demission der deutschsprachigen Amtsinhaberin die Nachfolge nur nach mehreren Anläufen geregelt werden konnte. Eine Motion hatte mehr Flexibilität gefordert, aber bei der Debatte im letzten Jahr kamen vor allem von Deutschfreiburger Grossräten Bedenken auf, die Befindlichkeiten der Deutschsprachigen könnten bei nur einer Person zu wenig berücksichtigt werden.

Die nun genehmigte Gesetzesversion soll die verschiedenen Erwartungen unter einen Hut bringen. Explizit sollen bei der Anstellung eines oder einer Jugendbeauftragten die Inte­ressen beider Sprachgemeinschaften berücksichtigt werden. Dabei bleibt die Möglichkeit eines Jobsharings offen.

«Die Anstellungsbedingungen werden vereinfacht, ohne dass die Zweisprachigkeit der Stelle gefährdet wird», lobte Katharina Thalmann Bolz (SVP, Murten). Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) stellte fest, dass das Gesetz relativ offen formuliert ist. Die Verankerung des Jobsharing im Gesetz sei ein Vorteil, sagte sie. «Für die Deutschfreiburger bleibt vor allem das Vertrauen in die Anstellungsbehörde.»

In einem Punkt musste aber von der Zweisprachigkeit abgekommen werden: Für «Jobsharing» fand sich weder auf Deutsch noch auf Französisch ein geeignetes Wort.

Das Jugendgesetz wurde noch in einem zweiten Punkt abgeändert. Beim Besuchsrecht getrennter Elternteile wurde gesetzlich verankert, dass die begleiteten Besuche über Leistungsaufträge an Dritte vergeben werden können. Der Verein, der dieses Amt bisher wahrnahm, hat nun eine gesetzliche Basis. Und unter neuer Führung habe er auch Probleme überwunden: Derzeit gebe es keine Wartefristen mehr, es müsse nur noch die Frage nach dem geeigneten Lokal geregelt werden, so Co-Motionärin Anne Meyer-Loetscher (CVP, Estavayer).

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